23-Jähriger gesteht Brandanschläge auf AfD-Politiker vor Gericht in Hechingen
Paul Fischer23-Jähriger gesteht Brandanschläge auf AfD-Politiker vor Gericht in Hechingen
23-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Landgericht Hechingen
Vor dem Landgericht Hechingen in Baden-Württemberg muss sich ein 23-jähriger Mann wegen versuchten Mordes verantworten. Tobias K. gestand, im Oktober vergangenen Jahres mehrere Brandanschläge mit Molotowcocktails verübt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ordnet die Tat dem linksextremen Spektrum zu. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Feueranschlag auf einen ehemaligen AfD-Politiker und dessen Familie.
Die Angriffe ereigneten sich in der Nacht des Oktobers 2023 in Leibertingen. Tobias K. zündete zunächst ein Auto an, das der Partnerin von Michael K. gehörte, und versuchte anschließend, ein Wohnhaus in Brand zu setzen, in dem sechs Menschen schliefen. Gegenüber den Ermittlern gab er später an, durch AfD-Parolen auf einem Fahrzeug provoziert worden zu sein.
Die Staatsanwälte der Staatsschutzabteilung Stuttgart sehen in den Taten eine linksextremistische Motivation. Zwar räumte Tobias K. ein, Mitglied der Linkspartei zu sein, bestritt jedoch Verbindungen zu weiteren politischen Gruppen. Seine Online-Aktivitäten zeigten lediglich geteilte Beiträge von Umwelt- und Linken-Aktivisten.
Im Prozess zeigte sich Tobias K. reumütig und führte an, sein Urteilsvermögen sei zum Zeitpunkt der Tat durch Drogenkonsum beeinträchtigt gewesen. Die Anklage betonte jedoch, dass er bewusst Menschenleben gefährdet habe – unter anderem, indem er einen Molotowcocktail auf einsatzbereite Polizisten und Feuerwehrleute warf.
Die Verhandlung ist auf vier Termine angesetzt; mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet.
Entscheidend für das Verfahren ist die Frage, ob die Taten politisch motiviert waren oder auf persönliche Impulsivität zurückgehen. Bei einer Verurteilung drohen Tobias K. schwere Strafen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung. Das Urteil wird zeigen, ob seine Handlungen als extremistische Gewalt oder als Einzeltat gewertet werden.






