31 March 2026, 18:04

Apotheken erhalten mehr Zeit für Chargennummern auf Blisterverpackungen bis 2026

Weißer Tisch mit einer Blisterpackung schwarzer Pillen, mit Text und einem Barcode, daraufgestellt.

Apotheken erhalten mehr Zeit für Chargennummern auf Blisterverpackungen bis 2026

Apotheken in Deutschland dürfen bis Ende 2026 Platzhalter für Chargennummern auf Blisterverpackungen verwenden

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Die Verlängerung folgt einer Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, dem Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bestätigte, dass die Übergangsregelung für das gesamte Jahr 2026 gelten werde.

Die Erste Änderung der Arzneimittel-Abrechnungsvereinbarung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Ursprünglich durften Apotheken gemäß den neuen Vorschriften bis zum 30. Juni 2025 den Platzhalter "STELLEN" anstelle der tatsächlichen Chargennummer verwenden. Diese Frist wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und nun bis Ende 2026 ausgedehnt.

Die Abrechnungsvereinbarung schreibt vor, dass die Chargennummer in den Abgabedaten vermerkt werden muss, sofern der Data-Matrix-Code auf der Außenverpackung aufgedruckt ist. Fehlt diese Angabe bei E-Rezepten für Medikamente mit Authentifizierungspflicht, können die Krankenkassen jedoch die Erstattungen zurückfordern. Ungeklärt bleibt bisher, wie der Data-Matrix-Code bei Blisterpackungen in der häuslichen Pflege erfasst werden soll.

Apotheken haben nun bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, die Vorgaben zur Chargennummer umzusetzen. Die verlängerte Übergangsphase soll den schrittweisen Übergang zur vollständigen Anwendung der Abrechnungsregeln erleichtern. Ohne korrekte Chargendaten behalten die Kassen weiterhin das Recht, Rückforderungen bei E-Rezepten geltend zu machen.

Quelle