Berliner Gericht bestätigt Kündigung nach Milliarden-Finanzskandal in der Zahnärztekammer
Emma KochBerliner Gericht bestätigt Kündigung nach Milliarden-Finanzskandal in der Zahnärztekammer
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Kündigung des Leiters des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin bestätigt. Das Urteil folgt auf Vorwürfe wegen hochriskanter Investitionen, die eine Finanzierungslücke von über einer Milliarde Euro verursacht haben sollen. Die juristischen Auseinandersetzungen werden nun fortgesetzt, weitere Berufungen sind zu erwarten.
Das Gericht bestätigte, dass der Direktor seine Position missbraucht und einen Interessenkonflikt nicht offengelegt habe. Dennoch war die fristlose Kündigung zunächst aus formalen Gründen unwirksam, nachdem die Zahnärztekammer Berlin (VZB) eine wichtige Frist versäumt hatte. In der Folge bleibt der ehemalige Direktor bis zum 30. September 2026 in Lohn und Brot – mit einem Jahresgehalt von über 220.000 Euro.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Bestechung eingeleitet. Parallel dazu strebt das Versorgungswerk eine zivilrechtliche Klage an, um die Verluste zurückzufordern, und hat den Landgericht Berlin II mit der Schadensersatzklage beauftragt. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Abschluss aller Verfahren.
Beide Seiten behalten das Recht auf Berufung, wobei der Fall voraussichtlich vor das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gelangen wird. Weitere Details zu den Ermittlungen, Anklagepunkten oder betroffenen Parteien wurden über die Vorwürfe des finanziellen Fehlverhaltens hinaus nicht bekannt gegeben.
Die Kündigung des ehemaligen Direktors tritt 2026 vollständig in Kraft, bis dahin erhält er weiterhin sein Gehalt. Die zivilrechtliche Klage des Versorgungswerks und die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen werden entscheiden, ob weitere Konsequenzen folgen. Die Ergebnisse dieser Verfahren werden maßgeblich beeinflussen, inwieweit die finanzielle Sanierung des Fonds gelingt.






