10 April 2026, 20:10

BGH-Urteil: Bauunternehmen haftet vollständig für mangelhaften Fahrsilo

Nahaufnahme einer gebrochenen und verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen und einer unebenen, rauen Textur.

BGH-Urteil: Bauunternehmen haftet vollständig für mangelhaften Fahrsilo

Jahrelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil

Ein langjähriger juristischer Streit um einen fehlerhaften Fahrsilo hat nun ein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen sämtliche Reparaturkosten tragen muss und hob damit ein vorheriges Urteil auf, das die Verantwortung geteilt hatte. Im Mittelpunkt des Falls stand ein 2010 für einen Landwirt errichteter Überfahrsilo, der kurz nach der Fertigstellung schwere Mängel aufwies.

Der Streit begann, als ein Bauunternehmen im September 2010 einen Überfahrsilo für einen Landwirt fertiggestellt hatte. Bereits wenig später zeigten sich Risse und unebene Flächen an der Konstruktion. Besorgt um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Silos leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

2015 reichte der Landwirt schließlich eine offizielle Klage über 120.000 Euro ein, um die vorläufigen Reparaturkosten zu decken. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Doch das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte die zugesprochene Summe später um ein Drittel – mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld an dem Zustand des Silos.

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Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Am 27. November 2025 fällte das Gericht unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24 sein endgültiges Urteil: Das Bauunternehmen muss sämtliche Mängel vollständig beheben – unabhängig davon, wie der Silo genutzt wurde oder in welchem Zustand er sich nach den Reparaturen befindet.

Mit diesem Urteil wird bestätigt, dass das Bauunternehmen die alleinige Verantwortung für die Mängel des Silos trägt. Der Landwirt erhält nun die ursprünglich geforderte volle Entschädigung. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle mit fehlerhaften landwirtschaftlichen Bauwerken.

Quelle