23 March 2026, 02:02

BGH-Urteil zu Valsartan-Skandal: Hexal und Sandoz gewinnen Präzedenzfall gegen Zulieferer

Ein Plakat, auf dem steht, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für dieselben Medikamente berechnet hat wie andere Länder, mit ein paar Flaschen und einer Spritze darunter.

BGH-Urteil zu Valsartan-Skandal: Hexal und Sandoz gewinnen Präzedenzfall gegen Zulieferer

Ein langjähriger Rechtsstreit um verunreinigte Valsartan-Medikamente ist mit einem richtungsweisenden Urteil des höchsten deutschen Gerichts zu Ende gegangen. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen die Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz, die 2018 ihre generischen Blutdrucksenker wegen krebserregender Verunreinigungen zurückrufen mussten. Am 20. November 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Schiedsspruch zugunsten der beiden Firmen und setzte damit einen wichtigen Präzedenzfall für unternehmerische Lieferverträge.

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Der Skandal begann im Juni 2018, als in generischen Valsartan-Präparaten verschiedener Hersteller Spuren von NDMA entdeckt wurden – einer Substanz, die vermutlich krebserregend wirkt. Hexal und Sandoz, die zu einer größeren europäischen Pharmagruppe gehören, gehörten zu den Unternehmen, die ihre Produkte vom Markt nehmen mussten. Beide Firmen reichten später Klagen gegen ihren chinesischen Zulieferer ein und forderten Schadensersatz sowie Freistellung von den finanziellen und reputativen Folgen der Verunreinigung.

Der Zulieferer wehrte sich gegen die Vorwürfe und argumentierte, dass die Schiedsgerichtsklauseln im Rahmenliefervertrag nicht für einzelne Bestellungen der Tochtergesellschaften gelten würden. Zudem behauptete er, die Tochterfirmen hätten bei den Verhandlungen keine ausreichende Verhandlungsmacht besessen. Der BGH wies diese Einwände jedoch zurück und urteilte, dass die Einzelbestellungen implizit von den Bedingungen des Rahmenvertrags abgedeckt seien.

In seiner Entscheidung vom November 2025 bestätigte das Gericht, dass die Interessen der Tochtergesellschaften in den ursprünglichen Verhandlungen angemessen vertreten worden seien. Damit bestehe kein Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht, was die Rechtmäßigkeit des Schiedsverfahrens unterstreiche. Das Urteil klärt zudem, dass Rahmenvereinbarungen zwischen einer Muttergesellschaft und ihren Tochterfirmen Vorrang vor Standardbedingungen in Einzelbestellungen haben – selbst wenn Drittlieferanten dies anfechten.

Follich bleibt der Schiedsspruch zugunsten von Hexal und Sandoz bestehen.

Die Entscheidung des BGH schafft Rechtssicherheit für Konzernstrukturen, die auf zentralisierte Lieferverträge setzen. Sie bestätigt, dass solche Verträge auch gegen Anforderungen Dritter durchsetzbar sind. Der Fall, der mit flächendeckenden Medikamenten-Rückrufen begann, findet damit sein juristisches Ende und unterstreicht die Bedeutung klarer vertraglicher Regelungen in globalen Pharmalieferketten.

Quelle