CDU Hessen leitet Parteiausschlussverfahren nach AfD-Kooperation ein
Moritz MüllerCDU Hessen leitet Parteiausschlussverfahren nach AfD-Kooperation ein
Die hessische CDU hat schnell gegen Mitglieder reagiert, die in Biebesheim am Rhein mit der AfD zusammengearbeitet haben. Der Schritt folgt auf eine gemeinsame Kandidatenliste beider Parteien für die Wahl der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister. Gegen die Beteiligten wurden nun Parteiausschlussverfahren eingeleitet.
Diese Entscheidung erfolgte, nachdem ein AfD-Kandidat auf Basis der vereinbarten Liste in den Gemeindevorstand gewählt worden war. Die CDU-Landesführung bezeichnete die Zusammenarbeit als inakzeptabel und setzte die Parteiregeln konsequent durch.
Der Streit hatte begonnen, als CDU- und AfD-Vertreter in Biebesheim am Rhein eine gemeinsame Kandidatenliste für die stellvertretenden Bürgermeisterposten vorlegten. Die CDU-Fraktion unter Führung von Ulrich Harth hatte offen dafür geworben, eines ihrer Mitglieder in eine Position zu bringen – bei acht von 31 Sitzen im Gemeinderat. Die AfD, die sechs Sitze hält, stimmte dem gemeinsamen Vorschlag zu.
Anschließend wurde Bernd Kahnert, ein AfD-Kandidat, in den Gemeindevorstand gewählt. Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau leitete daraufhin Parteiausschlussverfahren gegen die Mitglieder ein, die die gemeinsame Abstimmung unterstützt hatten. Der Landesgeschäftsführer Leopold Born unterstützte die Entscheidung und forderte "sofortiges und entschlossenes" Handeln auf lokaler Ebene.
Die CDU-Landespartei bezeichnete die Zusammenarbeit als "offensichtlich spontan und unabgestimmt" und betonte, sie verstoße gegen den Unvereinbarkeitsbeschluss der Partei. Der Kreisvorsitzende Stefan Sauer deutete an, dass weitere Maßnahmen folgen könnten. Die gemeinsame Liste war auch als direkte Herausforderung an eine rivalisierende Koalition aus SPD, Grünen und Freien Wählern gesehen worden, die gemeinsam 17 Sitze im Gemeinderat kontrollieren.
Eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) zeigte, dass bei fast 19 Prozent von rund 5.000 inhaltlichen Kommunalabstimmungen zwischen Mitte 2019 und Mitte 2024 "direkte Zusammenarbeit" mit der AfD stattfand. Der Fall in Biebesheim am Rhein fügt sich damit in das größere Muster solcher Bündnisse auf kommunaler Ebene ein.
Mit den eingeleiteten Parteiausschlussverfahren setzt die CDU ein klares Zeichen gegen lokale Kooperationen mit der AfD. Die Entscheidung unterstreicht die Haltung der Partei zur Unvereinbarkeit – selbst auf kommunaler Ebene. Da weitere Schritte möglich sind, könnte der Fall einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie die CDU mit ähnlichen Situationen in anderen Gemeinden umgeht.






