Cottbus stellt erstmals Rechnungen für Rettungseinsätze – nach bahnbrechendem Urteil
Heinz-Walter Koch IIRechnung für Notfallfahrten: Cottbus sendet Bescheide - Cottbus stellt erstmals Rechnungen für Rettungseinsätze – nach bahnbrechendem Urteil
Cottbuser Bürger erhalten erstmals Rechnungen für Rettungsdienste – nach einem Gerichtsurteil zur Kostenübernahme
Zum ersten Mal müssen Einwohner von Cottbus Rechnungen für Rettungseinsätze begleichen, nachdem ein Gerichtsurteil die Finanzierung von Notfalldiensten neu geregelt hat. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im vergangenen Jahr, dass Krankenkassen künftig nur noch dann die Kosten für Rettungswagen-Einsätze übernehmen müssen, wenn ein Patient tatsächlich ins Krankenhaus eingeliefert wird. Nun verschickt die Stadt rund 1.000 Rechnungen an Patienten, die im Januar 2025 einen Rettungswagen genutzt haben.
Auslöser für die neue Praxis war ein Präzedenzfall des Gerichts, das festlegte, dass Versicherer in Brandenburg nicht mehr für Einsätze ohne anschließende Krankenhausaufnahme aufkommen müssen. Dies hinterließ die Kommunen mit hohen Kosten. Während acht Landkreise bereits Sonderregelungen mit den Kassen ausgehandelt hatten, um die Fahrten weiterhin kostenfrei anzubieten, verschickte der Landkreis Märkisch-Oderland Gebührenbescheide, noch bevor eine Einigung erzielt wurde.
Cottbus jedoch konnte die finanzielle Belastung nicht auffangen. Allein für das Jahr 2025 belaufen sich die Kosten für den Rettungsdienst auf 13 Millionen Euro – die Stadt sah sich gezwungen, die Rechnungen direkt an die Patienten weiterzugeben. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) warnte vor großer Verärgerung in der Bevölkerung, da viele Bürger unerwartet zur Kasse gebeten werden.
Gesundheitsminister René Wilke (SPD) bezeichnete die Lage als "höchst brisant" und als vordringliche Aufgabe. Zwar haben sechs weitere Landkreise und vier kreisfreie Städte mit den Krankenkassen Kostenteilungsmodelle ausgehandelt, doch blieb die Frage der sogenannten "Fehlalarmierungen" – also Einsätze ohne Patiententransport – ungeklärt. Nun soll ein Runden Tisch mit allen Beteiligten eine Lösung erarbeiten.
Betroffene können die Rechnungen weiterhin bei ihren Krankenkassen einreichen und auf eine mögliche Erstattung hoffen. Doch bisher ist Cottbus die einzige Stadt in Brandenburg, die Bürger direkt für Rettungsdienste in Rechnung stellt.
Die neuen Gebührenbescheide markieren einen Wandel in der Finanzierung von Notfalltransporten im Land. Da keine schnelle Lösung in Sicht ist, bleibt für Patienten ungewiss, mit welchen Kosten sie künftig rechnen müssen. Die Behörden suchen weiterhin nach einer dauerhaften Regelung, um weitere Streitigkeiten über Rettungsgebühren zu vermeiden.






