Drei Personen legen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Lukas HoffmannDrei Personen legen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke gesichtet – Zugverkehr für 40 Minuten lahmgelegt
Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Eindringen zwang die Behörden, den Zugverkehr für fast 40 Minuten einzustellen, während Einsatzkräfte vor Ort waren. Der Vorfall hat inzwischen rechtliche Konsequenzen und Forderungen nach Kostenerstattung durch mehrere Behörden zur Folge.
Augenzeugen hatten gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind im gesperrten Gleisbereich gemeldet. Die Bundespolizei, die Polizei Wuppertal sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid rückten umgehend aus. Bereits um 12:09 Uhr wurde die Bahnstrecke gesperrt und blieb es bis 12:50 Uhr.
Die beiden Erwachsenen behaupteten später, ihre Navigations-App habe sie über die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass sichtbare Verbotszeichen unabhängig von App-Anweisungen zu beachten seien. Gegen die beiden Erwachsenen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, zudem wurden ihnen Polizeieinsatzkosten in Höhe von 99,60 Euro in Rechnung gestellt.
Die Stadt Solingen hat inzwischen einen offiziellen Kostenbescheid nach Landesrecht erlassen und fordert von den Eindringlingen 656 Euro. Auch die Polizei Wuppertal verlangt 118,50 Euro pro Erwachsener; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob sie eigene Kostenerstattungsansprüche geltend machen wird, hat dafür aber keinen Zeitrahmen genannt.
Der Vorfall verursachte erhebliche Behinderungen, unterbrach den Schienenverkehr und erforderte einen Großeinsatz mehrerer Behörden. Nun laufen rechtliche Schritte und Kostenerstattungsverfahren – sowohl Solingen als auch Wuppertal fordern eine Erstattung der entstandenen Ausgaben. Der Fall unterstreicht die strengen Sicherheitsvorgaben im Eisenbahnbereich und deren konsequente Durchsetzung.






