31 March 2026, 00:03

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem "Alles für Deutschland"-Slogan

Ausführliche alte Karte von Weimar, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem "Alles für Deutschland"-Slogan

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines Artikels, in dem der Slogan "Alles für Deutschland" (Alles für Deutschland) aufgegriffen wurde. Der im Mai 2024 veröffentlichte Beitrag bezog sich auf die Verwendung des Spruchs durch die Sozialdemokraten (SPD) während der Weimarer Republik. Die Ermittlungen gehen auf eine anonym eingereichte Beschwerde zurück, die über Hessen Gegen Hetze – eine Meldestelle mit Verbindung zum Bundeskriminalamt (BKA) – eingereicht wurde.

Auslöser ist ein im Mai 2024 erschienener Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Darin wurde thematisiert, wie die SPD-nahe Organisation Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold in den 1920er- und 1930er-Jahren den Leitspruch "Nichts für uns – alles für Deutschland!" (Nichts für uns – alles für Deutschland!) als patriotisches Motto nutzte. Da der Spruch später auch von der NS-SA übernommen wurde, gibt es heute juristische Debatten über seine Assoziation mit rechtsextremem Gedankengut.

Die Beschwerde war zunächst bei Hessen Gegen Hetze eingereicht worden, das Hinweise auf illegale Online-Inhalte an das BKA weiterleitet. Von dort gelangte der Fall an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) und wird nun von der Staatsanwaltschaft Augsburg geprüft.

Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole dann zulässig, wenn sie zu Bildungs- oder Berichtswecken erfolgt. Derselbe Slogan führte jedoch kürzlich zu Geldstrafen gegen den AfD-Politiker Björn Höcke, der 2024 zweimal wegen der öffentlichen Verwendung von "Alles für Deutschland" in Reden belangt wurde.

Achse des Guten, 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet, gilt als liberal-konservative Plattform. Das Blog hat sich bisher nicht zu den laufenden Ermittlungen geäußert.

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Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, die entscheiden wird, ob der Artikel gegen Gesetze zur Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole verstößt. Das Ergebnis könnte richtungsweisend dafür sein, wie historische Bezüge zu umstrittenen Parolen in Medien behandelt werden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, teilten die Behörden nicht mit.

Quelle