EU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Emma KochEU-Kommission stoppt illegale Subventionen für Ryanair und Flughafen Frankfurt-Hahn
Die Europäische Kommission hat entschieden, dass mehrere deutsche Fördermaßnahmen zugunsten von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn gegen die EU-Beihilferegeln verstoßen haben. Die Maßnahmen wurden als unvereinbar eingestuft, da sie keine gültigen Gründe für eine Genehmigung nach EU-Recht erfüllten. Deutschland muss nun die betreffenden Gelder zurückfordern, um den Wettbewerb auf dem Markt wiederherzustellen.
Untersucht wurden insgesamt sechs Fördermaßnahmen. Vier betrafen Ryanair, darunter Unterstützungen für Schulungen sowie zwei Marketingvereinbarungen mit dem Land Rheinland-Pfalz. Die beiden weiteren Maßnahmen bezogen sich auf den Flughafen Frankfurt-Hahn, darunter die unentgeltliche Rückübertragung eines Grundstücks.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass alle sechs Maßnahmen unzulässige staatliche Beihilfen darstellten, die den Wettbewerb verfälschten. Keine der von Deutschland vorgebrachten Begründungen wurde anerkannt. In der Folge muss Ryanair nun etwa 13 bis 14 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen, während der Flughafen Frankfurt-Hahn 1,25 Millionen Euro plus Zinsen erstatten muss.
Die Rückforderung der unzulässigen Beihilfen ist nach EU-Recht zwingend vorgeschrieben. Dadurch soll der Markt in den Zustand zurückversetzt werden, der vor der Gewährung der Beihilfen bestand. Strafen werden nicht verhängt, da es vorrangig darum geht, die durch die rechtswidrige Unterstützung verursachte Wettbewerbsverzerrung zu korrigieren.






