EU-Kommission zwingt Lufthansa zur Wiederherstellung von Condors Frankfurt-New-York-Strecke
Paul FischerEU-Kommission zwingt Lufthansa zur Wiederherstellung von Condors Frankfurt-New-York-Strecke
Die Europäische Kommission hat eingegriffen, um der Fluggesellschaft Condor den Zugang zum Kurzstrecken-Netz der Lufthansa am Frankfurter Flughafen wiederherzustellen. Dieser Schritt folgt einer Untersuchung zu Wettbewerbsbedenken auf transatlantischen Strecken, insbesondere zwischen Frankfurt und New York. Die Entscheidung erfolgte, nachdem die Lufthansa im Dezember 2024 ihre Sonder-Prorate-Vereinbarungen (SPAs) mit Condor beendet hatte.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Entscheidung der Lufthansa, die Abkommen zu kündigen, die es Condor ermöglichten, Passagiere über Lufthansa-Inlandsflüge anzubinden. Diese als Special Prorate Agreements (SPAs) bekannten Regelungen waren bis Dezember 2024 in Kraft. Ohne sie warnt die Kommission, dass Condor Schwierigkeiten haben könnte, seine Verbindung Frankfurt–New York aufrechtzuerhalten.
Erstmals hatte die Kommission im Mai 2013 in einer Einwendungsmitteilung Bedenken gegen die Lufthansa geäußert. Eine erneute Untersuchung des transatlantischen Joint Ventures A – an dem Lufthansa, United Airlines und Air Canada beteiligt sind – begann im August 2024. Vorläufige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die Partnerschaft den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt–New York einschränkt.
Um dauerhafte Wettbewerbsnachteile zu verhindern, hat die Kommission eine ergänzende Einwendungsmitteilung vorgelegt. Sie plant nun anzuordnen, dass die Lufthansa Condor unter den im Juni 2024 vereinbarten Bedingungen wieder Zugang gewährt. Die vorläufigen Maßnahmen sollen die Strecke solange erhalten, bis die umfassendere Untersuchung abgeschlossen ist.
Die Lufthansa agiert als globale Fluggesellschaft mit wichtigen Drehkreuzen in Frankfurt, München, Brüssel, Zürich und Wien. Als Mitglied der Star Alliance und des A++-Joint Ventures spielt sie eine zentrale Rolle im transatlantischen Luftverkehr. Condor, das vor allem in Frankfurt beheimatet ist, ist für seine Langstreckenflüge auf Zubringerverkehr von Partnern angewiesen.
Mit ihrem Eingreifen will die Kommission sicherstellen, dass Condor die Verbindung zwischen Frankfurt und New York weiter betreiben kann. Sollte die Lufthansa nicht nachgeben, drohen dem Unternehmen weitere Zwangsmaßnahmen. Das Ergebnis wird auch die laufenden Ermittlungen zur Wettbewerbslage innerhalb des A++-transatlantischen Joint Ventures beeinflussen.






