17 March 2026, 16:01

EuGH-Urteil stärkt Rechte von Sozialarbeitern nach Kirchenaustritt

Gruppe von Priestern vor einer Kirche während einer religiösen Zeremonie, einer Person mit einem Buch und einem Mikrofon auf der linken Seite der Abbildung, Kreuzsymbol und Blumen im Hintergrund.

Einzelner Kirchenaustritt ist kein Kündigungsgrund für eine Kirchenstelle - EuGH-Urteil stärkt Rechte von Sozialarbeitern nach Kirchenaustritt

Eine deutsche Sozialarbeiterin hat einen wichtigen juristischen Erfolg errungen, nachdem sie von einem katholischen Wohlfahrtsverband wegen ihres Kirchenaustritts entlassen worden war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass ihre Kündigung nicht automatisch gerechtfertigt war. Der Fall geht nun zur endgültigen Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht zurück.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Frau, die als Schwangerschaftsberaterin für den Caritasverband tätig war, trat 2013 aus der katholischen Kirche aus. Ihr Austritt folgte auf finanzielle Streitigkeiten, darunter Protest gegen die von der Diözese Limburg erhobene besondere Kirchensteuer. Caritas, einer der größten Arbeitgeber Deutschlands mit fast 771.000 Beschäftigten, argumentierte, ihr Austritt stelle einen schweren Loyalitätsbruch dar.

Sie focht ihre Kündigung vor deutschen Gerichten an und gewann in den unteren Instanzen. Der Fall wurde daraufhin dem EuGH zur Klärung vorgelegt. Das Gericht fand keine Belege dafür, dass eine Kirchenmitgliedschaft für ihre Tätigkeit als Beraterin zwingend erforderlich war.

Der EuGH stellte fest, dass solche Anforderungen tatsächlich gerechtfertigt und in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen müssen. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass sowohl der katholische Caritasverband als auch die evangelische Diakonie – beide große Arbeitgeber im Sozialbereich – häufig Kirchenmitglieder bevorzugt einstellen. Die endgültige Entscheidung in diesem Fall liegt nun beim Bundesarbeitsgericht, mit der Möglichkeit einer weiteren Revision vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Urteil des EuGH setzt Grenzen dafür, wann religiöse Organisationen Mitarbeiter wegen eines Glaubensaustritts entlassen dürfen. Das deutsche Gericht muss diese Rechtsprechung nun anwenden, bevor ein abschließendes Urteil gefällt wird. Das Ergebnis könnte Auswirkungen darauf haben, wie kirchliche Arbeitgeber künftig mit ähnlichen Fällen umgehen.

Quelle