Gefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien geschnappt
Caren PaffrathGefangener flieht während Hafturlaubs – und wird in Italien geschnappt
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Nach einer kurzen Phase der Freiheit wurde er später gefasst und wieder in Haft genommen. Der Vorfall wirft Fragen zu den Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen auf.
Benjamin F. hatte zuvor bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten, bevor ihm die Flucht gelang. Bei diesem konkreten Ausgang floh er mit seinem Motorrad und besuchte seine Mutter in Vöhrum. Seine Freiheit währte jedoch nur kurz: Er war später in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, der schließlich zu seiner Ergreifung führte.
In Niedersachsen können wegen Mordes verurteilte Häftlinge Hafturlaub erhalten, wenn sie mindestens zehn Jahre – einschließlich Untersuchungshaft – verbüßt haben. Für unbegleitete Außenaktivitäten oder kurzfristige Beurlaubungen muss ein Inhaftierter mindestens acht Jahre abgesessen haben. Die Gefängnisbehörden prüfen jeden Fall individuell und bewerten anhand einer Verhaltensprognose die Flucht- oder Rückfallgefahr.
Das Ministerium untersucht den Vorfall nun. Bisher gab es keine Stellungnahme zur Bewertung des Falls oder zu möglichen Änderungen der künftigen Vorgehensweise. Unterdessen hat die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen Besorgnis über die Flucht und die bestehende Hafturlaubspraxis geäußert.
Die Flucht hat eine Überprüfung des aktuellen Systems für die Gewährung von Hafturlaub ausgelöst. Die Behörden werden den Fall analysieren, um zu klären, ob Anpassungen der Richtlinien notwendig sind. Die Ermittlungen dauern noch an.






