21 April 2026, 12:02

Gericht bestätigt: EU-Sanktionen blockieren Bankguthaben trotz Insolvenzverfahren

Europ├Ąische Zentralbank-Hauptsitz in Frankfurt, Deutschland bei Nacht, mit beleuchteten Geb├Ąuden, B├Ąumen, Stra├čenlaternen, Lichtern und Passanten unter einem bew├Âlktem Himmel.

Gericht bestätigt: EU-Sanktionen blockieren Bankguthaben trotz Insolvenzverfahren

Ein deutsches Gericht hat die Sperrung von Bankguthaben bestätigt, die mit einer Person in Verbindung stehen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden. Der Fall betraf einen Streit zwischen einem Insolvenzverwalter und einer Bank, die sich weigerte, die Gelder freizugeben. Die Entscheidung dreht sich um EU-Beschränkungen, die mit Handlungen zusammenhängen, welche die Souveränität der Ukraine bedrohen.

Der Kläger, der als Insolvenzverwalter auftrat, forderte die Freigabe der von der beklagten Bank gesperrten Mittel. Diese Gelder gehörten einem Schuldner, der zwar nicht direkt auf der EU-Sanktionsliste steht, aber angeblich von einer sanktionierten Person kontrolliert wird. Die Bank verweigerte die Auszahlung unter Berufung auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates, die restriktive Maßnahmen wegen Bedrohungen der territorialen Unversehrtheit der Ukraine vorsieht.

Das Landgericht wies die Klage zunächst ab, und das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil später. Es stellte fest, dass der Schuldner trotz des laufenden Insolvenzverfahrens weiterhin unter der tatsächlichen Kontrolle einer gelisteten Person steht. Zudem betonte das Gericht, dass EU-Sanktionen Vorrang vor nationalen Auslegungen haben und keinen Spielraum für innerstaatliche rechtliche Anpassungen lassen.

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Dem Kläger bleibt die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, was potenziell eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ermöglichen würde. Das vollständige Urteil wird in Kürze auf dem offiziellen hessischen Justizportal veröffentlicht.

Das Urteil unterstreicht die strenge Anwendung von EU-Sanktionen – selbst in Insolvenzfällen. Gelder, die mit Personen in Verbindung stehen, die unter der tatsächlichen Kontrolle von Sanktionierten stehen, bleiben gesperrt. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit restriktiven EU-Maßnahmen.

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