08 June 2026, 20:02

Gericht stoppt Linkspartei: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linkspartei: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten

Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einem Urteil beendet worden. Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass zwei Kreisverbände der Linkspartei Teile einer umstrittenen Pressemitteilung nicht länger verbreiten dürfen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf, AfD-Politiker hätten die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet.

Der Konflikt begann im April 2025 während einer Landtagssitzung. Der Linken-Politiker Dirk Bruhn warf AfD-Abgeordneten vor, seine durch Parkinson verursachten Bewegungsstörungen nachgeahmt zu haben. Die Linkspartei griff die Anschuldigung später in einer Pressemitteilung auf, woraufhin 13 AfD-Mandatsträger rechtliche Schritte einleiteten.

Das Gericht prüfte, ob die Vorwürfe berechtigt waren. Die Richter fanden keine Belege für die Behauptungen und stuften sie als überwiegend unwahr ein. Zwar müssten Politiker scharfe Kritik aushalten, so das Gericht, doch persönliche Beleidigungen gingen zu weit.

In einem früheren Beschluss hatte das Gericht den AfD-Abgeordneten bereits teilweise recht gegeben. Es untersagte die Verwendung der Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“, wies jedoch den Großteil der ursprünglichen Klage ab. Nun kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Linkspartei durch unbelegte Vorwürfe unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker eingegriffen habe.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Sein Fraktionskollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schmeißen“. Das Gericht verbot den Kreisverbänden der Linken, die strittigen Aussagen zu wiederholen.

Mit dem Urteil darf die Linkspartei Teile ihrer Pressemitteilung nicht mehr verbreiten. Das Gericht sah in den unbelegten Vorwürfen einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten. Der Fall setzt damit Maßstäbe für die Grenzen politischer Kritik in öffentlichen Stellungnahmen.

Quelle