Hessen erleichtert Rückzahlung von Corona-Soforthilfen für tausende Betriebe
Emma KochHessen erleichtert Rückzahlung von Corona-Soforthilfen für tausende Betriebe
Hessen kündigt weitreichende Änderungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen an – Entlastung für betroffene Unternehmen
Das Land Hessen hat umfassende Erleichterungen bei der Rückforderung von Corona-Soforthilfen beschlossen und damit tausenden noch immer unter den Pandemiefolgen leidenden Betrieben spürbare Entlastung verschafft. Rund 66 Millionen Euro stellt das Land bereit, um die finanzielle Belastung für Unternehmen zu verringern, die sich weiterhin von den Auswirkungen der Krise erholen.
Wie Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori bekannt gab, umfassen die Neuerungen vereinfachte Förderbedingungen sowie reduzierte Rückforderungsansprüche für besonders hart getroffene Betriebe. Eine zentrale Änderung: Bisheriges Eigenkapital der Unternehmen wird künftig nicht mehr auf die Hilfsleistungen angerechnet. Dadurch profitieren allein etwa 62.000 noch offene Fälle – die Rückzahlungsverpflichtungen sinken hier um rund 57 Millionen Euro. Zudem werden nun auch während der Förderphase geleistete Kredittilgungen, die bisher unberücksichtigt blieben, als anrechenbare Ausgaben anerkannt.
Für etwa 3.262 Betriebe, die sowohl Corona-Soforthilfen als auch Überbrückungshilfe I erhalten haben, fließen die Kürzungen aus der Überbrückungshilfe I künftig in die Rückzahlungsberechnung ein. Diese Anpassung senkt ihre Gesamtbelastung um voraussichtlich 9 Millionen Euro.
Zudem wird das Land rund 1.100 noch laufende Rechtsstreitigkeiten durch die Anwendung der neuen Entlastungsregelungen im Rahmen gütlicher Einigungen beilegen. Die überarbeiteten Verwaltungsvorschriften berücksichtigen die wirtschaftliche Notlage realistischer und stellen sicher, dass die Hilfen tatsächlich bei denen ankommen, die sie dringend benötigen.
Allerdings bleiben Unternehmen, die Leistungen zu Unrecht oder in missbräuchlicher Absicht bezogen haben, zur vollen Rückzahlung verpflichtet. Während der Bund entgangene Einnahmen ausgleicht, übernimmt Hessen die Mindereinnahmen in Höhe von etwa 20 Millionen Euro, die durch die Neuregelungen entstehen.
Ziel der Maßnahmen ist es, die finanzielle Belastung für pandemiegeschädigte Betriebe zu verringern. Mit insgesamt 66 Millionen Euro an Entlastungen soll die Rückzahlungslast für tausende Unternehmen gemildert werden. Wer Hilfen jedoch zu Unrecht erhalten hat, muss weiterhin ohne Ausnahmen zurückzahlen.






