24 April 2026, 12:02

Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen

Roter Hintergrund mit einem gelben Hakenkreuzsymbol der NSDAP in der Mitte.

Hessen will Leugnung von Israels Existenzrecht unter Strafe stellen

Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden soll. Der Entwurf sieht vor, einen neuen Absatz in Paragraf 130 des deutschen Strafgesetzbuchs aufzunehmen.

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Nach dem geplanten Gesetz könnten Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei" oder "Es gibt nur einen Staat: Palästina 48" strafbar werden. Ebenso würden Bilder, die die Flagge Israels oder den Davidstern in einem Mülleimer zeigen – etwa mit Unterschriften wie "Haltet die Welt sauber" – unter die neuen Regelungen fallen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes wären Landkarten des Nahen Ostens, auf denen Israel vollständig fehlt. Allerdings enthält der Entwurf Ausnahmen: Politische Forderungen nach einer Ein-Staaten-Lösung wären demnach nicht strafbar, ebenso wenig wie ultraorthodoxe Juden, die Israel aus religiösen Gründen ablehnen.

Der Zeitpunkt der Abstimmung im Bundesrat ist symbolträchtig, da er mit dem Jahrestag der Befreiung Deutschlands vom Faschismus zusammenfällt. Wird der Entwurf mit Mehrheit angenommen, geht er an den Bundestag zur weiteren Beratung und möglichen Verabschiedung.

Der Gesetzentwurf sieht klare Strafen vor, darunter Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen. Seine Verabschiedung würde den bestehenden rechtlichen Schutz gegen israelbezogene Hetze in Deutschland ausweiten. Die Entscheidung des Bundesrats am 8. Mai wird zeigen, ob der Vorschlag in die nächste legislative Phase gelangt.

Quelle