31 March 2026, 14:04

Homophober Angriff in Berliner U-Bahn endet mit Geldstrafe für Täter

Schwarzes und weißes Plakat mit der Aufschrift "Vergewaltigung auf Vergewaltigung oder die Gerechtigkeit in der eigenen Falle" in fetter schwarzer Schrift, wahrscheinlich Ankündigung einer Comedy-Show.

Homophober Angriff in Berliner U-Bahn endet mit Geldstrafe für Täter

Ein Berliner Gericht hat einen 32-jährigen Mann wegen Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung verurteilt, nachdem er im U-Bahn-Wagen einen anderen Fahrgast angegriffen hatte. Der Vorfall begann mit abfälligen Bemerkungen über die Schuhe des Opfers und eskalierte zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung. Die Richterin stellte fest, dass der Angriff homophob motiviert war.

Die Konfrontation ereignete sich im Oktober 2024, als Tibor P. nach dem Besuch eines Schwulenclubs auf dem Heimweg war. In der U-Bahn starrte Michael W. ihn an und machte spöttische Kommentare über seine Lackschuhe. Ein Umstehender griff ein und forderte Michael W. auf, damit aufzuhören – doch die Auseinandersetzung ging weiter.

Michael W. beleidigte Tibor P. daraufhin weiter, woraufhin die Polizei eingriff. Beamte berichteten später, er habe sich gegen die Festnahme gewehrt und sie verbal angegriffen. Während des Prozesses betonte die Richterin den klaren Zusammenhang zwischen den Beleidigungen und der wahrgenommenen sexuellen Orientierung des Opfers. Der Zeuge, der eingeschritten war, wurde für seinen Mut gelobt, sich gegen die Angriffe gestellt zu haben.

Vor Gericht entschuldigte sich Michael W. für sein Verhalten. Tibor P. nahm die Entschuldigung an, dennoch verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 1.200 Euro, zahlbar in 150 Tagessätzen. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der Deutschland im vergangenen Jahr 2.048 queerenfeindliche Hassverbrechen registrierte – ein Indiz für die anhaltenden Probleme mit Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Die Verurteilung sendet ein deutliches rechtliches Signal gegen homophobe Übergriffe im öffentlichen Raum. Michael W. muss nun die Strafe zahlen, während Tibor P. nach dem Vorfall nach vorne blickt. Der Fall unterstreicht zudem das größere Problem von Hasskriminalität: Allein im letzten Jahr wurden bundesweit über 2.000 ähnliche Straftaten gemeldet.

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