10 May 2026, 06:03

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord härter bestrafen

Eine Gruppe von Menschen sitzt in einem Gerichtssaal, mit einem Mann in Anzug und Krawatte und zwei Frauen in legerer Kleidung nebeneinander, Bänke sind im Hintergrund zu sehen.

Hubigs Reform soll Feminizide als Mord härter bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden. Die geplante Änderung soll sicherstellen, dass Morde mit geschlechtsspezifischem Motiv konsequent als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen zwar als Mord verfolgt werden. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft – mit der Folge kürzerer Haftstrafen und einer garantierten Entlassung. Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem geschlechtsspezifische Motive explizit in den Mordparagraphen aufgenommen werden.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Strafzumessung: Während Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann, sieht der Tatbestand des Totschlags keine solche Option vor. Wird die Reform verabschiedet, würden Tötungen, die allein deshalb verübt werden, weil das Opfer eine Frau ist, automatisch als Mord gelten.

Hubig, Mitglied der SPD, argumentiert, dass das Rechtssystem Feminizide stärker anerkennen und härter bestrafen müsse. Ziel der Bundesregierung ist es, klarere rechtliche Definitionen zu schaffen, um sicherzustellen, dass solche Verbrechen mit den höchsten möglichen Strafen geahndet werden.

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Die geplante Änderung würde die juristische Bewertung geschlechterbasierter Tötungsdelikte in Deutschland neu definieren. Bei einer Verabschiedung würde sie strengere Strafen für Täter sicherstellen und mehr Rechtssicherheit in solchen Fällen schaffen.

Quelle