24 May 2026, 08:03

Koblenz kämpft mit 5-Millionen-Loch durch veraltete Berufsschul-Zuschüsse

Stadtpersonalamt untersucht: Haben Koblenzer Stadtangestellte Millionen-Schaden verursacht?

Koblenz kämpft mit 5-Millionen-Loch durch veraltete Berufsschul-Zuschüsse

Koblenz steht vor einem Finanzloch von über 5 Millionen Euro – verursacht durch veraltete Zuschusszahlungen der umliegenden Landkreise. Die Berufsschulen der Stadt arbeiten seit Jahren mit Verlusten, da die tatsächlichen Kosten pro Schüler die von den Kreisen gezahlten Beträge bei Weitem übersteigen. Nun drängen Verantwortliche auf dringende Reformen, um das wachsende Defizit zu beheben.

Aktuell zahlen die umliegenden Landkreise lediglich 190 Euro pro Teilzeit-Berufsschüler. Die realen durchschnittlichen Kosten liegen jedoch bei 406,80 Euro – eine erhebliche Lücke. Bei 1.932 Schülern aus den Nachbarkreisen entsteht der Stadt so ein jährlicher Verlust von über 400.000 Euro. Seit 2014 summieren sich die Fehlbeträge auf mehr als 5 Millionen Euro.

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Betroffen sind die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald. Um das Problem zu lösen, werden die Zuschüsse rückwirkend ab Januar dieses Jahres auf 300 Euro pro Schüler angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 400 Euro ist für 2028 vorgesehen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss kritisiert, dass die Kreisumlagen trotz steigender Kosten nie angepasst wurden. Eine Untersuchung soll klären, ob die finanziellen Verluste der Stadt hausgemacht sind und ob Ansprüche auf Schadensersatz über eine Berufshaftpflichtversicherung bestehen. Künftig plant die Stadt, die Kostenentwicklung an den Berufsschulen regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Zuschüsse der Landkreise den tatsächlichen Ausgaben entsprechen.

Die Anpassungen der Finanzierung werden die Belastung für Koblenz schrittweise verringern – die rückwirkende Erhöhung ist bereits in Kraft. Künftige Überprüfungen sollen ähnliche Fehlbeträge verhindern, indem die Kreisumlagen an die realen Kosten angeglichen werden. Die Untersuchung vergangener Finanzentscheidungen könnte zudem klären, ob weitere Entschädigungsansprüche bestehen.

Quelle