Kreistag Spree-Neiße lehnt AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl ab
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März zurückgewiesen. Der CDU-Kandidat Martin Heusler hatte die Wahl mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp für sich entschieden und damit die AfD-Bewerberin Christine Beyer (48,5 Prozent) besiegt.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte Bedenken wegen möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl vorgebracht. Auffällig sei der deutliche Unterschied zwischen Brief- und Präsenzwählern gewesen: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefstimmen, aber nur 45,9 Prozent an den Wahlurnen, während Beyer 29,4 Prozent der Briefwähler und 54,1 Prozent der Präsenzwähler hinter sich vereinte. Zudem hinterfragte die Partei, warum eine hohe Zahl wahlberechtigter Bürger, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht wählte.
Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe als unbegründete Vermutungen zurück. Er betonte, dass Einwände durch substantielle Beweise gestützt werden müssten – was die AfD nicht vorlegen konnte. Es gebe keine Anhaltspunkte für Rechtsverstöße während der Abstimmung, hieß es weiter.
Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit das ursprüngliche Wahlergebnis. Trotz dieser Entscheidung bleibt der Partei die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Ablehnung zu klagen.
Mit dem Beschluss des Kreistags bleibt Heuslers Sieg bestehen. Die von der AfD vorgebrachten Unstimmigkeiten bei der Stimmabgabe wurden als nicht ausreichend bewertet, um das Ergebnis anzufechten. Die Partei kann nun gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.






