Neue Mietregeln: Warum möblierte Wohnungen bald teurer werden könnten
Moritz MüllerNeue Mietregeln: Warum möblierte Wohnungen bald teurer werden könnten
In Deutschland stehen neue Regeln für möblierte Mietwohnungen und Kurzzeitvermietungen bevor. Die Bundesregierung will Vermieter verpflichten, zusätzliche Kosten für Möblierung offenzulegen und die Vorschriften für Ferienwohnungen verschärfen. Ziel der Maßnahmen ist es, die steigenden Mieten in einem Markt zu bremsen, in dem mittlerweile fast jede dritte Wohnung möbliert angeboten wird.
Hintergrund der Pläne sind Befürchtungen, dass Vermieter Schlupflöcher nutzen, um die Mietpreisbremse zu umgehen und ihre Gewinne zu steigern. Die aktuellen Mietkontrollen in Deutschland begrenzen lediglich den Ausgangsmietpreis zu Beginn eines Mietverhältnisses. Sobald der Vertrag läuft, können Vermieter die Mieten ohne Einschränkungen erhöhen. Viele setzen daher auf möblierte Wohnungen oder Kurzzeitvermietungen, um sich den Regelungen vollständig zu entziehen.
Ein ursprünglich geplanter Aufschlag für möblierte Wohnungen von fünf Prozent wurde zwar auf zehn Prozent verdoppelt, doch Kritiker monieren, dass selbst diese Anhebung noch Spielraum für erhebliche Mieterhöhungen lässt – zumal zusätzliche Ausnahmen ausgehandelt wurden. Gleichzeitig erleben inflationsgebundene Mietverträge, bei denen die Miete mit der Teuerungsrate steigt, einen Boom. Der private Wohnungsriese Heimstaden setzt sie mittlerweile bei fast allen seinen Immobilien ein und umgeht so die klassischen Mietpreisbremse.
Mietervereine hatten inflationsindexierte Verträge einst wegen ihrer Transparenz und der geringeren Streitigkeiten unterstützt. Doch die Regierung hat nun eine Teilbegrenzung eingeführt: Liegt die Inflation über drei Prozent, werden Mieterhöhungen leicht gedämpft. Dennoch zeigt die aktuelle Koalition keine Anzeichen dafür, umfassendere Mietobergrenzen einzuführen – eine Maßnahme, die die Belastung für öffentliche Haushalte hätte verringern können.
Der Anstieg möblierter Wohnungen hat das Problem verschärft. Vermieter verlangen Aufpreise für die Einrichtung, oft ohne nachvollziehbare Begründung. Künftig müssen sie diese Zusatzkosten offenlegen und rechtfertigen – wie die Umsetzung genau kontrolliert werden soll, bleibt jedoch unklar.
Die Neuregelungen verpflichten Vermieter, Möbelzuschläge zu begründen, und sehen strengere Prüfungen für Kurzzeitvermietungen vor. Doch solange Schlupflöcher bestehen und keine harten Obergrenzen für Mieterhöhungen gelten, dürfte die Entlastung für Mieter nur begrenzt ausfallen. Die von der Regierung festgelegte Formel für inflationsgebundene Verträge bietet zwar einen gewissen Schutz vor hoher Teuerung – doch von einer echten Mietpreisbremse ist sie noch weit entfernt.






