Neuer Gesetzentwurf soll Energieeffizienzgesetz beschleunigen – doch Kritik wächst
Lukas HoffmannNeuer Gesetzentwurf soll Energieeffizienzgesetz beschleunigen – doch Kritik wächst
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Energieeffizienzgesetz zu beschleunigen. Damit soll Bürokratie abgebaut und die nationalen Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie angepasst werden. Doch bereits jetzt gibt es Bedenken wegen der wirtschaftlichen Kosten und regulatorischer Widersprüche.
Der Entwurf zielt darauf ab, die deutschen Maßnahmen zur Energieeffizienz mit den EU-Vorgaben in Einklang zu bringen. Er folgt auf Kritik an einem undurchdringlichen Regelungsdschungel, zu dem auch Konflikte zwischen dem Energieeffizienzgesetz und dem Energiedienstleistungsgesetz zählen. Paragraf 15, der jährliche Energieverbrauchsberichte für Kunden vorsah, wurde nun gestrichen.
Die bestehenden Obergrenzen für Primär- und Endenergieverbrauch bleiben unverändert – die vorgeschriebenen Reduktionen bis 2030, 2040 und 2045 gelten weiterhin. Offiziell dienen diese Maßnahmen dem Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energielieferanten. Doch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt, dass die Erfüllung dieser Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt um fast 9 Prozent schrumpfen lassen könnte.
Kritiker verweisen zudem auf Doppelstandards, etwa bei Ausnahmen für Kommunen im lokalen Nahverkehr. Gleichzeitig eskaliert die Lage, da Klimaschutzaktivisten zunehmend zu Gewalt greifen und Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken angreifen. Einige Vertreter eines „Klimasozialismus“ fordern offen Politiken, die den Wohlstand zugunsten der Klimaziele reduzieren würden.
Der vorgeschlagene Entwurf soll die Energieeffizienzvorschriften vereinfachen und an EU-Standards anpassen. Doch die wirtschaftlichen Folgen und regulatorischen Lücken bleiben umstritten. Wirtschaftsverbände und Kritiker zweifeln weiterhin an der Umsetzbarkeit und Gerechtigkeit der Maßnahmen.
