23 March 2026, 00:03

Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – Ärzte übernehmen Rezeptübermittlung an Apotheken

Plakat zur Pflegeschwesterwoche 2020 mit zwei Fotos von Pflegern auf der linken Seite und Text "Mitgefühl, Expertise, Vertrauen" auf der rechten Seite, mit einem Logo unten rechts.

Neues Gesetz entlastet Pflegeheime – Ärzte übernehmen Rezeptübermittlung an Apotheken

Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland wird die Handhabung von Rezepten für Bewohner von Pflegeheimen ändern. Ärzte werden diese künftig direkt an Apotheken übermitteln, wodurch der manuelle Weiterleitungsaufwand durch das Pflegepersonal entfällt. Die Maßnahme ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung.

Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeitsbelastung in Pflegeheimen zu verringern, indem der Aufwand für das Sammeln und Überbringen von Rezepten wegfällt. Stattdessen prüfen Ärzte die Versorgungsverträge und übermitteln die E-Rezepte – was pro Rezept etwa eine halbe Minute zusätzliche Arbeit bedeutet. Pflegeheime erhalten weiterhin Mitteilungen über die verschriebenen Medikamente, sofern die Bewohner nicht widersprechen.

Während die Neuregelung den Verwaltungsaufwand für Pflegeeinrichtungen reduziert, verlagert sie zusätzliche Aufgaben in die Arztpraxen. Das Ministerium rechnet durch das neue Verfahren mit höheren Personalkosten in Höhe von 9,7 Millionen Euro. Gleichzeitig sparen Pflegeheime schätzungsweise 5 Millionen Euro, da sie Rezepte nicht mehr selbst bearbeiten müssen.

Unter dem Strich ergibt sich eine finanzielle Mehrbelastung von 4,7 Millionen Euro. Die Lösung ist vorläufig und gilt bis zum 1. Januar 2029, wenn Pflegeheime vollständig in den spezialisierten Service integriert werden sollen. Aktuelle Daten zur Vorbereitung der Apotheken liegen nicht vor – zwar nutzen 22 Prozent der deutschen Apotheken das KIM-System, doch wie viele davon Rezepte für Pflegeheimbewohner abwickeln, ist unklar.

Das Gesetz vereinfacht zwar die Rezeptabwicklung für Pflegeheime, erhöht jedoch die Kosten und den Arbeitsaufwand für Ärzte. Die Übergangsregelung bleibt bis 2029 bestehen, wenn die vollständige Einbindung in das System geplant ist. Die Gesamtbelastung für das Gesundheitssystem beträgt netto 4,7 Millionen Euro.

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