20 April 2026, 06:03

Neues Gesetz: Kündigung per Knopfdruck wird in Deutschland Pflicht

Ein lilafarbenes Einkaufswagen-Symbol auf einem weißen Hintergrund, gefüllt mit verschiedenen Lebensmittelartikeln wie Obst und Gemüse, das eine E-Commerce-Website für den Verkauf von Produkten darstellt.

Neues Gesetz: Kündigung per Knopfdruck wird in Deutschland Pflicht

Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern die Online-Kündigung von Verträgen erleichtern soll. Das am 5. Februar 2026 beschlossene Gesetz führt eine verpflichtende "Kündigungsschaltfläche" auf Websites ein. Diese Änderung folgt einer EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Beendigung digitaler Verträge zu vereinfachen.

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Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, eine deutlich gekennzeichnete "Kündigungsschaltfläche" auf ihren Websites einzufügen. Diese Schaltfläche muss dauerhaft sichtbar bleiben – entweder im Header oder Footer – und leicht auffindbar sein.

Um einen Vertrag zu kündigen, durchlaufen Verbraucher ein zweistufiges Verfahren: Zunächst geben sie ihre Daten ein – Name, Vertragsreferenz und E-Mail-Adresse. Anschließend müssen sie ihre Anfrage bestätigen, bevor diese wirksam wird. Nach der Bestätigung ist das Unternehmen verpflichtet, umgehend eine Eingangsbestätigung, vorzugsweise per E-Mail, zu versenden.

Die neuen Vorschriften sehen zudem Aktualisierungen der Datenschutzerklärungen vor. Unternehmen müssen erläutern, wie sie mit den im Rahmen des Kündigungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten umgehen. Darüber hinaus müssen Websites in ihrer Stornierungsrichtlinie klar angeben, wo sich die Schaltfläche befindet und wie sie funktioniert.

Alle EU-Mitgliedstaaten werden diese Verpflichtungen bis spätestens 19. Juni 2026 umsetzen. Die "Kündigungsschaltfläche" soll die Stornierung von Online-Verträgen in der gesamten EU standardisieren. Unternehmen müssen ihre Websites und Richtlinien bis zum Stichtag im Juni 2026 anpassen. Ziel der Neuerung ist es, Verwirrung zu verringern und digitale Kündigungen benutzerfreundlicher zu gestalten.

Quelle