Niedersachsen führt einheitlichen Vertrag für Praxisbedarf-Arzneimittel ein
Emma KochNiedersachsen führt einheitlichen Vertrag für Praxisbedarf-Arzneimittel ein
Einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf-Arzneimittel in Niedersachsen beschlossen
Ein neuer, einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf-Arzneimittel in Niedersachsen ist finalisiert worden. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt ein Flickwerk veralteter Regelungen durch ein standardisiertes, verbindliches System. Nach monatelangen Verhandlungen tritt es am 1. Juli 2023 in Kraft.
Die bisherigen Bestimmungen waren Ende 2025 ausgelaufen, was beide Seiten an den Verhandlungstisch zwang. Die Gespräche mündeten in einen kassenübergreifenden Rahmen, der die Belieferung von Vertragsärzten mit Arzneimitteln in der gesamten Region vereinfacht.
Erstmals gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln auch für Praxisbedarf-Medikamente. Zudem führt der Vertrag ein zweistufiges Vergütungsmodell für Impfstofflieferungen ein: Apotheken erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis, die Gebühr steigt auf einen Euro, sobald bestimmte Zielvorgaben erfüllt sind.
Eine Friedenspflichtklausel sichert die unterbrechungsfreie Versorgung bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung. Das neue System soll Prozesse straffen und Ärzten wie Patienten einen gleichbleibenden Zugang zu Medikamenten garantieren.
Der Vertrag markiert den Wechsel von zersplitterten Regelungen zu einem klaren, einheitlichen Rahmen. Apotheken in Niedersachsen unterliegen künftig denselben Vorgaben bei der Belieferung mit Praxisbedarf-Arzneimitteln. Die Änderungen treten zum 1. Juli 2023 vollständig in Kraft, während die Anpassungen bei der Impfstoffvergütung schrittweise erfolgen.






