Niedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Medikamente und Impfstoffe
Heinz-Walter Koch IINiedersachsen vereinheitlicht Praxisbedarf: Neuer Vertrag für Medikamente und Impfstoffe
Einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
Ein neuer, einheitlicher Versorgungsvertrag für Praxisbedarfsmedikamente in Niedersachsen ist abgeschlossen worden. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt ein Flickwerk älterer Regelungen und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft – damit ist eine nahtlose Versorgung der Vertragsärzte sichergestellt.
Der Vertrag standardisiert die Belieferung von Arztpraxen mit essenziellen medizinischen Produkten durch Apotheken. Dazu zählen Arzneimittel, Impfstoffe, Verbandsmaterialien sowie Notfallmedikamente, die für mehrere Patienten bestimmt sind. Neu ist, dass Apotheken für die Lieferung von Impfdosen zunächst 80 Cent pro Dosis erhalten. Sobald vorab definierte Ziele erreicht sind, steigt die Vergütung später auf einen Euro an.
Zudem gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf. Diese Änderung soll Bürokratie abbauen, ohne die Zuverlässigkeit des Systems zu beeinträchtigen. Bisher waren Apotheken an unterschiedliche Vereinbarungen gebunden, die der LAV bis zum 31. Dezember 2025 gekündigt hatte.
Der neue Rahmen garantiert Kontinuität, da die alten Regelungen sonst vor einer Nachfolgelösung ausgelaufen wären. Er umfasst alle Apotheken, die Vertragsärzte in Niedersachsen beliefern – wie viele es genau sind, blieb jedoch ungenannt.
Mit dem Abkommen wird ein modernes, schlankeres Verfahren für die Praxisbedarfsversorgung eingeführt. Apotheken arbeiten künftig nach standardisierten Vorgaben, was den administrativen Aufwand verringert. Die ersten Anpassungen der Impfstoffvergütung starten bei 80 Cent pro Dosis, bevor sie in der dritten Phase auf einen Euro steigen sollen.