18 April 2026, 22:02

Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – Gericht vertagt Entscheidung

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Menge auf einer Stadtstraße mit Gebäuden und einem Himmelhintergrund, betitelt 'Die Schlacht von Stuttgart' unten.

Nürnberg bleibt vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" – Gericht vertagt Entscheidung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Nürnberg vorerst Teil des "Bündnisses gegen Rechtsextremismus" bleiben darf. Die Entscheidung fällt im Rahmen eines noch laufenden Rechtsstreits über die Beteiligung der Stadt an dem Netzwerk, das sich gegen rechtsextreme Politik engagiert. Eine endgültige Klärung steht jedoch noch aus, da der Fall zur weiteren Prüfung an ein unteres Gericht zurückverwiesen wurde.

Der Rechtsstreit begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Mitgliedschaft der Stadt in dem Bündnis anfocht. Die Partei argumentierte, die Kritik des Bündnisses an der AfD verstoße gegen die politische Neutralitätspflicht Nürnbergs. Das Leipziger Gericht wies diesen Vorwurf jedoch nicht in vollem Umfang zurück: Ein Austritt der Stadt wäre demnach nur gerechtfertigt, wenn sich die Äußerungen des Bündnisses direkt Nürnberg zurechnen ließen.

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Das Bündnis, dem 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatte kürzlich eine Kampagne vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März gestartet. Unter dem Titel "Demokratie. Keine Alternative! Ihre Stimme gegen Rechtsextremismus" positionierte es sich offen gegen die AfD. Das Gericht räumte ein, dass das Bündnis öffentliche Mittel erhält – darunter eine jährliche Förderung von 30.000 Euro durch Nürnberg seit 2024.

Die vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab betonte, dass der Fall von zwei zentralen Fragen abhängt: Erstens, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD im politischen Wettbewerb zu benachteiligen. Zweitens, ob Nürnberg steuernden Einfluss auf das Netzwerk ausübt oder gezielt Maßnahmen unterstützt, die sich gegen die Partei richten. Da noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde, muss das Bayerische Verwaltungsgericht diese Punkte nun neu bewerten – und verlängert damit den Rechtsstreit.

Die Auseinandersetzung um Nürnbergs Rolle im Bündnis bleibt damit vorerst ungelöst. Das bayerische Gericht wird die Angelegenheit weiter prüfen, während die Stadt ihre Mitgliedschaft vorläufig beibehält. Die endgültige Entscheidung hängt davon ab, wie die Finanzierung, der Einfluss und die Kampagnenarbeit des Bündnisses nach deutschem Recht bewertet werden – und ob sie mit der politischen Neutralitätspflicht vereinbar sind.

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