06 May 2026, 10:02

Richter verweist auf "christliches Menschenbild" – und löst Streit vor Gericht aus

Komplexe Diagramme und fettgeschriebener Text auf einem Blatt Papier, das die Ursprünge und Entwicklung von sens religieux beschreibt.

Richter verweist auf "christliches Menschenbild" – und löst Streit vor Gericht aus

Ein Streit um ausstehende Mietzahlungen und Entschädigungsforderungen für Gewerberäume hat zu einem endgültigen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geführt. Der Fall nahm eine ungewöhnliche Wendung, als der vorsitzende Richter in seiner Begründung auf ein „christliches Menschenbild“ Bezug nahm – was von einer der Prozessparteien scharf kritisiert wurde.

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Der Kläger hatte die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit beantragt und argumentiert, dessen Äußerungen ließen auf Voreingenommenheit schließen. Zudem bezeichnete er die juristische Argumentation des Richters als „rührselig“ – ein Vorwurf, auf den der Richter später in einer Stellungnahme einging. Statt sich selbst vom Verfahren zurückzuziehen, schlug er eine gütliche Einigung vor, um den Konflikt beizulegen.

Das Gericht prüfte die Beschwerde, konnte jedoch kein Fehlverhalten in der Art und Weise feststellen, wie der Richter mit der Kritik umgegangen war. Es bestätigte, dass sein Verweis auf berufsethische Grundsätze berechtigt sei, da das christliche Menschenbild die Auslegung von Menschenwürde und Grundrechten prège. Trotz der Einwände des Klägers urteilte das Gericht, der Richter habe sich korrekt verhalten.

In seiner endgültigen Entscheidung wies das Oberlandesgericht den Ablehnungsantrag vollständig zurück. Das Urteil ist nun rechtskräftig, eine weitere Berufung ist nicht mehr möglich.

Der Fall endet damit, dass die Position des Richters bestätigt bleibt und eine Mediation als mögliche Lösung vorgeschlagen wird. Die Bezugnahme auf christliche Werte wurde vom Gericht nicht als Befangenheit gewertet. Die ursprüngliche Forderung des Klägers auf ausstehende Miete und Entschädigung bleibt durch dieses Verfahren weiterhin ungeklärt.

Quelle