Sachsen-Anhalt: 976 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
Lukas HoffmannSachsen-Anhalt: 976 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des Geschlechtseintrags ohne aufwendige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von der Neuregelung Gebrauch gemacht – die meisten von ihnen waren erwachsen.
Das Gesetz trat Ende 2024 in Kraft und vereinfacht das Verfahren zur Anpassung des rechtlichen Geschlechts. Wie aus Zahlen der Landesregierung hervorgeht, haben seitdem 976 Menschen ihren Eintrag ändern lassen. Davon waren laut dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler nur etwa 40 minderjährig.
Die meisten Fälle bei Minderjährigen betrafen den Wechsel von weiblich zu männlich. Der überwiegende Teil der Antragstellenden war volljährig. Zudem bestätigte das Land, dass lediglich vier Personen eine zweite Änderung ihres Eintrags vorgenommen hätten – nähere Angaben dazu wurden nicht gemacht.
Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Reform grundsätzlich, prüft jedoch nun Anpassungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen. Eine weitere Regelung erlaubt eine zweite Änderung nach einer einjährigen Wartefrist.
Seit seiner Einführung wurde das Selbstbestimmungsgesetz fast tausendmal genutzt. Während die meisten Fälle Erwachsene betrafen, gab es auch eine geringe Zahl minderjähriger Antragstellender und Zweitänderungen. Die geplanten Ergänzungen des Verbands könnten die künftige Anwendung des Gesetzes weiter prägen.






