06 April 2026, 20:02

Sachsen plant neues Polizeigesetz mit KI und Gesichtserkennung – doch ist es verfassungskonform?

Zwei Polizeibeamte mit Masken sitzen an einem Tisch mit Mikrofonen, Büchern und anderen Gegenständen und schauen auf einen Wandbildschirm mit Text und einem Emblem.

Sachsen plant neues Polizeigesetz mit KI und Gesichtserkennung – doch ist es verfassungskonform?

Die sächsische Landesregierung hat einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz vorgelegt, das die Überwachungsbefugnisse ausweitet – darunter Gesichtserkennung und KI-gestützte Datenanalysen. Der Gesetzentwurf folgt einem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2024, das Teile der Fassung von 2019 nach Klagen der Grünen und der Linken für verfassungswidrig erklärte.

Rechtsexperten haben nun bewertet, ob der überarbeitete Entwurf verfassungskonform ist – mit gemischten Ergebnissen. Der Gesetzentwurf erlaubt der Polizei, in bestimmten Fällen Gesichtserkennung einzusetzen und Überwachungsaufnahmen mit eigenen Datenbanken abzugleichen. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte dies sogar in Echtzeit erfolgen. Zudem sieht er vor, alle verfügbaren Daten – einschließlich künftiger Eingaben von Europol und aus dem Internet – in KI-basierte Abgleichsysteme einzubeziehen.

Eine weitere Regelung ermöglicht es Behörden, Daten an Dritte weiterzugeben, um KI-Modelle zu testen und zu trainieren. Der Entwurf schreibt jedoch vor, dass automatisierte Systeme nachvollziehbar bleiben und diskriminierende Algorithmen ausgeschlossen werden müssen.

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Fünf Juristen prüften den Entwurf im Auftrag des Ausschusses. Professor Matthias Bäcker kam zu dem Schluss, dass die Regierung die rechtlich umstrittenen Passagen "weitgehend, aber nicht vollständig" korrigiert habe. Professor Hartmut Aden hingegen äußerte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und dem EU-KI-Gesetz, insbesondere bei der Gesichtserkennung und der Online-Gesichtssuche.

Die aktuelle sächsische Regierung, eine schwarz-rote Minderheitskoalition, verfügt über 13 Stimmen zu wenig für eine Mehrheit. Diese politische Konstellation könnte die weiteren Beratungen über den Entwurf prägen. Der Gesetzentwurf folgt auf das Urteil von 2024, das teilweise die Bedenken der Grünen und der Linken bestätigte. Sollte er verabschiedet werden, würde er der Polizei erweiterte Überwachungsinstrumente an die Hand geben, verlangt aber gleichzeitig Schutzmechanismen gegen Verzerrungen in KI-Systemen. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei den Abgeordneten in einem knapp besetzten Parlament.

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