28 June 2026, 02:01

Sparkasse muss 220.000 Euro ersetzen – verlorene Girokarte wird zum Präzedenzfall

OLG Frankfurt: Bank haftet für Diebstahl von EC-Karte in der Post

Sparkasse muss 220.000 Euro ersetzen – verlorene Girokarte wird zum Präzedenzfall

Oberlandesgericht Frankfurt am Main gibt Kunde recht, dessen Girokarte auf dem Postweg abhandenkam

Die Sparkasse muss einem Mann den Schaden ersetzen, nachdem Unbekannte fast 220.000 Euro von seinem Konto abgehoben hatten. Das Urteil hebt eine frühere Abweisung durch das Landgericht auf.

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Ende Juni 2019 hatte der Kläger ein neues Girokonto eröffnet und fast 300.000 Euro darauf überwiesen. Die Sparkasse schickte die dazugehörige Bankkarte per Post an seine Frankfurter Adresse. Noch bevor sie bei ihm eintraf, hoben zwei Personen zwischen dem 30. Juni und dem 27. August 2019 in 210 Abbuchungen insgesamt knapp 220.000 Euro ab.

Der Kunde befand sich zu dieser Zeit im Ausland und sperrte das Konto erst nach seiner Rückkehr. Die Sparkasse erstattete zunächst einen Teil des Schadens, verweigerte jedoch die Rückerstattung der verbleibenden 66.000 Euro. Das Landgericht gab der Bank zunächst recht, doch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts kippte dieses Urteil.

Die Richter urteilten, der Kläger habe keine grobe Fahrlässigkeit begangen, da ihm das genaue Versanddatum der Karte nicht bekannt gewesen sei. Zudem könne er keine Sorgfaltspflicht verletzt haben, da er die Karte nie in Besitz genommen habe. Die Sparkasse muss dem Kunden nun den vollen Betrag erstatten. Die Bank kann jedoch noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über im Versand verlorene oder gestohlene Karten werden.

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