Steuererklärung 2025: Strengere Regeln für medizinische Aufwendungen und E-Rezepte
Emma KochSteuererklärung 2025: Strengere Regeln für medizinische Aufwendungen und E-Rezepte
Steuerzahler, die in der Steuererklärung 2025 medizinische Aufwendungen geltend machen, müssen sich auf neue Regeln einstellen. Nur Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit einer konkreten Erkrankung stehen und nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können abgesetzt werden. Zudem gelten nun strengere Anforderungen an E-Rezepte und Belege.
Seit Anfang 2024 sind die alten rosafarbenen Papierrezepte vollständig durch E-Rezepte ersetzt worden. Für die Steuererklärung 2025 müssen diese digitalen Nachweise den Namen des Steuerzahlers, Angaben zum Medikament, die Art des Rezepts sowie den Eigenanteil enthalten. Fehlen diese Informationen, wird der Abzug möglicherweise nicht anerkannt.
Das Finanzamt wendet zudem eine "zumutbare Belastungsgrenze" an. Das bedeutet: Ein persönlicher Eigenanteil wird vorab abgezogen, bevor medizinische Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Steuerzahler können den Prozess vereinfachen, indem sie ihre Gesundheitskarte an den Terminals in Apotheken nutzen – so wird sichergestellt, dass ihr Name auf den Belegen erscheint.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist der 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2027 Zeit, seine Unterlagen einzureichen.
Die Änderungen sollen die Abwicklung von Abzügen effizienter gestalten und Fehler vermeiden. Steuerzahler müssen nun darauf achten, dass E-Rezepte und Belege den aktualisierten Kriterien entsprechen. Fehlende Angaben oder falsche Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen.






