16 April 2026, 00:09

Uhrumstellung 2023: Was Arbeitnehmer über Lohn und Arbeitszeit wissen müssen

Altmodische Uhr mit einem Holzfuß, Metallrad und einem Papier-Zeitschalter, der an einem schwarzen Hintergrund angebracht ist.

Uhrumstellung 2023: Was Arbeitnehmer über Lohn und Arbeitszeit wissen müssen

Uhrumstellung am 28. auf den 29. März 2023: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2023 werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt – von 1:59 Uhr springt die Zeit direkt auf 3:00 Uhr. Diese Umstellung kann Auswirkungen auf Löhne und Arbeitszeiten haben, abhängig von den jeweiligen Verträgen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen dabei bestimmte Regeln beachten.

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Für Angestellte mit einem festen Monatsgehalt ändert sich durch die Zeitumstellung nichts an ihrer Bezahlung. Ihr Lohn bleibt unverändert, auch wenn eine Arbeitsstunde "verloren" geht. Bei Arbeitnehmern, die nach Stunden bezahlt werden, könnte sich der Lohn jedoch verringern – es sei denn, ihr Vertrag oder betriebliche Regelungen sehen einen Ausgleich für die fehlende Stunde vor.

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht zwingen, die verlorene Stunde nachzuarbeiten, wenn die Uhr vorgestellt wird. Anders verhält es sich jedoch bei der Rückstellung der Uhr – etwa in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2026. Hier können Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte bis zum regulären Ende ihrer Schicht bleiben, um einen unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten, was für viele Unternehmen essenziell ist.

Auch die Regelungen zu Überstunden gelten während der Zeitumstellung. Ohne vorherige Vereinbarung dürfen zusätzliche Arbeitszeiten nur angeordnet werden, wenn sie vergütet werden. Falls Überstunden jedoch bereits durch das Bruttogehalt abgedeckt sind, auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben oder finanziell ausgeglichen werden, können Arbeitgeber diese anordnen.

Die genauen Vorgaben hängen von individuellen Verträgen, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Arbeitgeber müssen sich an diese halten und können keine einseitigen Forderungen stellen.

Fazit: Durch die Umstellung im März arbeiten stundenweise Beschäftigte eine Stunde weniger – sofern ihr Vertrag nichts anderes vorsieht. Festangestellte mit Gehalt spüren keine finanziellen Auswirkungen. Arbeitgeber müssen bei der Planung von Schichten und Überstunden während der Umstellung die bestehenden Absprachen einhalten.

Quelle