Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs aus Gefängnis Celle
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen ausgelöst.
Benjamin F. verbüßte eine Haftstrafe wegen Mordes, hatte jedoch bereits 38 begleitete Ausgänge genehmigt bekommen, bevor er flüchtete. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter nach mindestens zehn Jahren Haft Lockerungen erhalten. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten gilt eine Wartezeit von acht Jahren.
Vor der Genehmigung von Hafturlaub prüfen die Justizvollzugsanstalten, ob ein Inhaftierter flucht- oder rückfallgefährdet ist. Im Fall von Benjamin F. kam die Bewertung zu dem Schluss, dass von ihm weder Fluchtgefahr noch die Gefahr einer erneuten Straftat ausging. Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit einem Motorrad untertauchte.
Später wurde er nach einem Verkehrsunfall in Italien wieder gefasst. Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag kritisierte daraufhin die Umstände seiner Flucht. Der Vorfall wirft Fragen nach den Sicherheitsvorkehrungen im Strafvollzug auf und zeigt die Risiken auf, die mit der Gewährung von Lockerungen für Hochsicherheitsgehängnisinsassen verbunden sind. Die Behörden überprüfen nun die Richtlinien, die den Ausgang ermöglicht hatten.






