"Spiegel": Weimer lässt Listen von Kultur-Jurymitgliedern erstellen - Weimers Transparenzbefehl: Warum Kulturjurys jetzt unter Druck geraten
Kulturminister Weimer ordnet Offenlegung aller Jurymitglieder bei Förderentscheidungen an
Bundes kulturminister Wolfram Weimer hat die Erstellung von Listen angeordnet, in denen alle Jurymitglieder namentlich aufgeführt werden, die an kulturellen Förderentscheidungen beteiligt sind. Dies folgt auf seinen umstrittenen Eingriff beim Deutschen Buchhandlungspreis, bei dem er die Auswahl einer Fachjury überstimmte und drei nominierte Buchhandlungen von der Shortlist strich.
Der Konflikt eskalierte, als Weimer die drei Buchhandlungen trotz ihrer Auswahl durch die offizielle Jury von der engere Auswahl ausschloss. Zur Begründung verwies er auf Berichte der Innenbehörden. Zunächst hatte sein Ministerium fälschlich behauptet, die Jury habe die Buchhandlungen für unwürdig befunden. Die betroffenen Buchhandlungen haben inzwischen Klage gegen den Minister eingereicht.
Zwischen 2021 und 2025 vergaben Hundert unabhängige Jurys und Gremien in Deutschland Kulturpreise, darunter der Deutsche Filmpreis, der Grimme-Preis sowie landesweite Auszeichnungen wie der Bayerische Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst. Besonders aktiv bei Förderentscheidungen waren das Bundes kulturministerium (BMK) sowie die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Aufgrund der dezentralen Vergabe der Preise bleiben die genauen Zahlen jedoch unklar.
Die neue Pflicht zur Erfassung der Jurymitglieder hat Befürchtungen vor weitergehender politischer Einflussnahme auf Preisvergaben geweckt. Kritiker warnen, der Schritt könnte die Unabhängigkeit kultureller Förderentscheidungen untergraben.
Weimers Forderung nach Transparenz fällt in eine Phase laufender Rechtsstreitigkeiten mit den ausgeschlossenen Buchhandlungen. Die Listen sollen ein breites Spektrum an Kulturpreisen abdecken – und werfen die Frage auf, wie künftige Auswahlverfahren gehandhabt werden. Das Ergebnis des Rechtsstreits könnte Präzedenzcharakter für ministerielle Eingriffe in die Kulturförderung haben.






