08 June 2026, 14:02

Zuckersteuer ab 2028: Warum die Getränkeindustrie jetzt Alarm schlägt

Wie das Landwirtschaftsministerium Schön die Zuckerfortschritte Berechnet Hat

Zuckersteuer ab 2028: Warum die Getränkeindustrie jetzt Alarm schlägt

Die deutsche Bundesregierung plant die Einführung einer neuen Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab 2028. Die Abgabe soll jährlich rund 450 Millionen Euro einbringen, stößt jedoch bereits auf Widerstand aus der Wirtschaft. Gleichzeitig geraten offizielle Angaben zu Zuckerreduktionen in Erfrischungsgetränken unter Druck, nachdem widersprüchliche Berichte bekannt wurden.

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Noch 2024 hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Rückgang des Zuckergehalts in Softdrinks um 15 Prozent zwischen 2018 und 2024 verkündet. Doch ein interner Bericht zeigte später, dass die tatsächliche Verringerung nur 9,1 Prozent betrug. Die 15-Prozent-Angabe bezog sich lediglich auf einen gewichteten Durchschnitt bestimmter marktrelevanter Getränke – nicht auf das gesamte untersuchte Sortiment.

Das Max-Rubner-Institut, eine staatliche Forschungseinrichtung, stellte im selben Zeitraum sogar fest, dass sich der Zuckergehalt in allen gesüßten Erfrischungsgetränken kaum spürbar verändert hatte. Gleichzeitig wiesen Getränke, die sich gezielt an Kinder richten – etwa durch bunte Verpackungen oder Comic-Marketing –, 2024 sogar 23 Prozent mehr Zucker auf als noch 2019.

Nach dem geplanten Steuermodell blieben Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter steuerfrei. Bei einem Gehalt von fünf bis acht Gramm würde eine Abgabe von 26 Cent pro Liter fällig, während stark zuckerhaltige Produkte mit 32 Cent pro Liter belastet würden. Die Zucker- und Getränkeindustrie hat bereits mit Lobbyarbeit gegen die Regelung begonnen.

Die Steuer soll 2028 in Kraft treten und gezielt die zuckerreichsten Getränke treffen. Bei Umsetzung würde sie jährlich Hunderte Millionen Euro einbringen. Die Diskrepanz zwischen offiziellen Angaben und unabhängigen Erkenntnissen zur Zuckerreduktion heizt die Debatte über die Berechtigung der Maßnahme weiter an.

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