19 June 2026, 00:02

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt durch Klagen blockiert

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Entscheidendes Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt durch Klagen blockiert

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg durch Klagen blockiert

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Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg kommt wegen rechtlicher Hindernisse nicht voran. Besonders betroffen ist ein zentraler Abschnitt der Strecke von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn, der weiterhin Gegenstand von Streitigkeiten ist. Eine zentrale Rolle bei den Verzögerungen spielt die Umweltorganisation BUND.

Schon 2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Teil der A39 eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Dennoch gilt die Genehmigung für den südlichen Abschnitt laut Website der Autobahn GmbH weiterhin als nicht vollziehbar.

Für den 23. Juni ist eine mündliche Verhandlung zu der Klage von 2019 angesetzt, mit einem Urteil wird am folgenden Dienstag gerechnet. Diese Entscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten im Raum Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können. Zudem hat der BUND 2024 eine zweite Klage eingereicht, die noch nicht entschieden ist und ebenfalls in der kommenden Woche ein Ergebnis finden könnte.

Zu dem Projekt gehört auch der Bau des neuen Rastplatzes Tappenbecker Moor zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra. Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden, bevor sie in die A7 mündet.

Das anstehende Urteil könnte den Weg für den Baubeginn freimachen oder die aktuelle Blockade verlängern. Die Entscheidung wird sich auf den Zeitplan für den Autobahnausbau und die Fertigstellung des neuen Rastplatzes auswirken. Die rechtlichen Auseinandersetzungen in beiden Verfahren könnten die Zukunft dieses großen Infrastrukturprojekts maßgeblich prägen.

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