Bayern: Testzentrum muss 95.000 Euro für ungültige Corona-Speicheltests zurückzahlen
Lukas HoffmannBayern: Testzentrum muss 95.000 Euro für ungültige Corona-Speicheltests zurückzahlen
Ein COVID-19-Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt habe und die erbrachten Leistungen daher nicht erstattungsfähig seien.
Das Zentrum führte von Ende 2021 bis Mitte 2022 Schnelltests auf Speichelbasis durch. Der konkrete Test (AT088/21) war seit dem 21. September 2021 nicht mehr vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen. Dennoch setzte der Betreiber ihn weitere vier Monate ein und erhielt dafür Zahlungen in Höhe von rund 95.000 Euro.
Das Gericht wies das Argument der Betreiberin zurück, sie habe sich auf die Zusicherungen des Lieferanten und eigene Recherchen verlassen. Die Nutzung nicht zugelassener Tests sei unzulässig gewesen, und die Leistungen hätten daher keine Förderung beanspruchen können. Zudem habe das Zentrum wiederholt versäumt, die vorgeschriebene Test-ID (AT-Nummer) zu dokumentieren, was einen weiteren Verstoß gegen die Vorschriften darstelle.
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) sah sich gezwungen, die vollständige Rückforderung der Gelder zu verlangen. Das Gericht bestätigte, dass die KV den Betrag selbst dann nicht reduzieren dürfe, wenn die Betreiberin in gutem Glauben gehandelt habe.
Mit dem Urteil muss das Testzentrum die vollen 95.000 Euro für die nicht zugelassenen Tests zurückerstatten. Die Entscheidung unterstreicht die strenge Durchsetzung der Testvorschriften während der Pandemie. Über weitere Ermittlungen gegen andere Zentren, die möglicherweise ähnliche Tests nutzten, wurde bisher nicht berichtet.






