Bundesländer fordern Rückkehr zur dauerhaften Integrationspauschale für Flüchtlinge
Moritz MüllerBundesländer fordern Rückkehr zur dauerhaften Integrationspauschale für Flüchtlinge
Eine Gruppe deutscher Bundesländer drängt die Bundesregierung, eine dauerhafte Integrationspauschale wieder einzuführen. Sie argumentieren, dass die aktuellen Mittel für die Flüchtlingsunterstützung den tatsächlichen Bedarf nicht decken. Die Integrationsministerin von Nordrhein-Westfalen, Verena Schäffer, führt die Forderung nach einer Reform an.
Von 2016 bis 2023 erhielt jedes Bundesland jährlich eine pauschale Zahlung vom Bund zur Deckung der Flüchtlingskosten. Diese Summe betrug 2019 bis zu 2,44 Milliarden Euro. Doch 2024 stellte der Bund das System um: Seitdem gibt es pro neuem Asylantragsteller eine Pauschale von 7.500 Euro.
Die Länder kritisieren nun, dass dieser Betrag die steigenden Ausgaben nicht mehr abdeckt. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen unterstützen den Vorstoß Nordrhein-Westfalens, zur alten Pauschalregelung zurückzukehren.
Kommunen sind stark auf Bundesmittel für Integrationsprogramme angewiesen. Ohne langfristige Finanzzusagen warnen sie, dass wichtige Leistungen gefährdet sein könnten. Die Länder betonen, dass ein stabiles Finanzierungssystem entscheidend ist, um wirksame Integrationshilfen aufrechtzuerhalten.
Der Vorschlag zielt darauf ab, einen festen Bundeszuschuss für Integrationskosten zu sichern. Wird er angenommen, würde die aktuelle Pro-Kopf-Zahlung durch eine planbare Jahrespauschale ersetzt. Das Ergebnis wird maßgeblich beeinflussen, wie Städte und Gemeinden die Flüchtlingsunterstützung in den kommenden Jahren gestalten können.






