Drei Jugendliche wegen Steinwürfen auf Autobahn A49 zu Haft verurteilt

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Eine steinerne Brücke mit Bögen und Säulen überspannt ein grünes Feld mit hohem Gras und Bäumen im Hintergrund, mit Fahrzeugen auf der Straße darunter und Geländern, die die Brücke umgeben.Admin User

Tatort Brücke - Jungmänner wegen versuchten Mordes verurteilt - Drei Jugendliche wegen Steinwürfen auf Autobahn A49 zu Haft verurteilt

Drei junge Männer wurden wegen des Werfens von Steinen und eines Leitplankenpfostens von einer Brücke auf fahrende Fahrzeuge auf der Autobahn A49 bei Stadtallendorf urteilweise verurteilt. Das Landgericht Marburg verhängte Haftstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und neun Monaten. Die Taten ereigneten sich im Mai 2025.

Das Gericht sprach die Angeklagten des versuchten Mordes und der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr schuldig. Die Richter urteilten, dass die Würfe vorsätzlich erfolgten und ein hohes Risiko für tödliche Unfälle darstellten. Beweise zeigten, dass die Männer die möglichen Folgen kannten, aber gleichgültig handelten.

Die drei – zum Tatzeitpunkt 15, 17 und 18 Jahre alt – erhielten Jugendstrafen. Der 15-Jährige und der 18-Jährige wurden jeweils zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt, der 17-Jährige zu drei Jahren. Alle befanden sich in Untersuchungshaft, die nun auf die Strafe angerechnet wird.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten kein Rechtsmittel gegen das Urteil ein, sodass es rechtskräftig ist. In Polizeiberichten wurde nicht angegeben, wie viele Fahrzeuge getroffen wurden, doch die Angriffe umfassten Steine und einen Leitplankenpfosten, die von einer Brücke auf die Autobahn darunter geworfen wurden.

Das Gericht betonte, dass die Taten kein Zufall waren und zu einem Kontrollverlust der Fahrer hätten führen können. Die Geständnisse der Angeklagten während des Prozesses bestätigten ihre direkte Beteiligung an dem Vorfall.

Die Strafen berücksichtigen die bereits verbüßte Untersuchungshaft. Das Urteil unterstreicht die Schwere der Vorwürfe, wobei das Gericht die vorsätzliche Natur der Angriffe hervorhob. Weitere rechtliche Schritte werden nicht folgen, da beide Seiten das Urteil akzeptiert haben.

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