Gericht bestätigt AfD als "Prüffall": Partei gefährdet demokratische Grundordnung
Paul FischerGericht bestätigt AfD als "Prüffall": Partei gefährdet demokratische Grundordnung
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat eine Entscheidung bestätigt, die die Alternative für Deutschland (AfD) als „Prüffall“ einstuft. Das am Mittwoch verkündete Urteil bescheinigte den Behörden, dass die Überwachung der Partei im Jahr 2022 rechtmäßig war. Zudem wies das Gericht eine Beschwerde des AfD-Landesverbands aus dem September 2025 ab.
Das Gericht sah eindeutige Belege dafür, dass die AfD Ziele verfolge, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands zuwiderlaufen. Besonders hervorgehoben wurde das Eintreten der Partei für ein „völkisches Volksverständnis“, das die Würde von Ausländern – insbesondere von Asylsuchenden – untergrabe, indem diese als ethnisch „fremd“ abgestempelt würden.
Die Richter verwiesen zudem auf diskriminierende Praktiken innerhalb der AfD, darunter die ungleiche Behandlung von deutschen Staatsbürgern mit und ohne Migrationshintergrund. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Partei darauf abziele, das öffentliche Vertrauen in die demokratischen Institutionen und die Rechtsstaatsprinzipien des Landes zu untergraben.
Kritik übte das Gericht an der hessischen Innenverwaltung und den zuständigen Behörden, weil diese die Überwachung damals nicht öffentlich gemacht hatten. Dennoch blieb die Einstufung als „Prüffall“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig.
Die Beschwerde der AfD wurde abgewiesen, und die Überwachungsentscheidung bleibt bestehen. Das Urteil unterstreicht die Auffassung, dass das Handeln der Partei eine Gefahr für die demokratischen Werte Deutschlands darstellt. Die Behörden werden erwartet, die Beobachtung der AfD im bestehenden rechtlichen Rahmen fortzusetzen.






