26 March 2026, 18:12

Gericht bestätigt Entlassung von Polizeianwärtern wegen mangelnder Verfassungstreue

Gelbliches Papier mit schwarzer Handschrift, ein deutscher Regierungsbrief, der die Freigabe einer Petition für den Tod eines Mannes anfordert.

Gericht bestätigt Entlassung von Polizeianwärtern wegen mangelnder Verfassungstreue

Ein deutsches Gericht hat die Entlassung zweier Polizeianwärter in Brandenburg bestätigt, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Das Urteil unterstreicht, dass bereits begründete Verdachtsmomente auf verfassungsfeindliche Einstellungen zur sofortigen Beendigung des Dienstverhältnisses führen können – selbst bei Beschäftigten im Probe- oder Vorbereitungsdienst.

Die beiden Beamtenanwärter waren von der Polizeiakademie Brandenburg entfernt worden, nachdem Ausbilder und Mitanwärter Vorfälle gemeldet hatten. Zeugen sagten aus, die Männer hätten sich in Äußerungen von den demokratischen Grundsätzen Deutschlands distanziert. Auf Nachfrage konnten die Anwärter die Glaubwürdigkeit dieser Schilderungen nicht widerlegen.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg prüfte den Fall und entschied zugunsten der Akademie. Nach deutschem Recht müssen Beamte – auch in der Ausbildung – die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv unterstützen, wie sie im Grundgesetz verankert ist. Das Gericht betonte, dass Verfassungstreue unverhandelbar sei und bereits Zweifel an der Haltung eines Einzelnen für eine Entlassung ausreichen.

Da es sich um Beschäftigte im Probeverhältnis handelte, bestand kein Kündigungsschutz. Die Entscheidung ist rechtskräftig; eine weitere Berufung ist nicht möglich.

Der Fall festigt die strengen Maßstäbe für den öffentlichen Dienst in Deutschland. Anwärter können jederzeit entlassen werden, sobald ihre Verfassungstreue infrage steht. Das Urteil schafft damit eine klare Vorgabe für künftige Fälle, in denen es um verfassungswidriges Verhalten in öffentlichen Ämtern geht.

Quelle