30 April 2026, 06:11

Gericht kippt Mehrbettzimmer in Brandenburgs Pflegeheimen – Einzelzimmer bleiben Pflicht

Alte Frau im Krankenhausbett mit einer Krankenschwester daneben, Bett mit einem weißen Laken und Kissen bedeckt, Fenster mit Vorhängen im Hintergrund.

Gericht kippt Mehrbettzimmer in Brandenburgs Pflegeheimen – Einzelzimmer bleiben Pflicht

Ein Pflegeheimbetreiber in Brandenburg hat den Rechtsstreit um die weitere Nutzung von Mehrbettzimmern für Bewohner:innen verloren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Berufung zurück und bestätigte damit eine langjährige Regelung, die Einzelzimmer als Standard vorschreibt. Die Entscheidung stärkt den Schutz der Privatsphäre besonders schutzbedürftiger Menschen in Pflegeeinrichtungen.

Der Fall mit dem Aktenzeichen OVG 6 B 12/25 drehte sich um eine Verordnung aus dem Jahr 2010 im Rahmen des Brandenburgischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Bewohner:innen in Pflegeheimen grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden müssen – es sei denn, sie wünschen ausdrücklich eine gemeinsame Wohnform oder es besteht die Gefahr sozialer Isolation.

Das Gericht urteilte, dass die Vorgabe die Rechte der Pflegeheimträger nicht unrechtmäßig einschränkt. Zudem räumte es ein, dass Übergangsregelungen bestehen, um den Anbietern die Anpassung an die Bestimmung zu erleichtern. Trotz der Abweisung bleibt dem Kläger die Möglichkeit, den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht zu bringen.

Mehrbettzimmer sind nun auf seltene Ausnahmefälle beschränkt. Im Vordergrund steht der Schutz der Privatsphäre und Würde der Bewohner:innen.

Das Urteil bestätigt, dass Einzelzimmer in Brandenburgs Pflegeheimen die Regel sind. Betreiber müssen sich daran halten, sofern nicht besondere Umstände eine gemeinsame Unterbringung rechtfertigen. Die Entscheidung lässt jedoch die Option für eine weitere rechtliche Auseinandersetzung auf Bundesebene offen.

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