15 April 2026, 10:03

Gerichtsurteil erschüttert Apotheken: Kooperationen mit Online-Rezeptplattformen riskant

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und einem Logo mit der Aufschrift "19 Millionen Amerikaner werden schätzlich 400 Dollar pro Jahr an Arzneikosten sparen."

Gerichtsurteil erschüttert Apotheken: Kooperationen mit Online-Rezeptplattformen riskant

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat Apotheken, die mit Online-Rezeptplattformen zusammenarbeiten, drastisch gewarnt. Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass solche Kooperationen gegen Werberegeln verstoßen und die Betriebserlaubnis gefährden könnten. Der Richterspruch folgt auf einen Fall mit dem Online-Dienst DoktorABC, der Patienten nach einer digitalen Konsultation an bestimmte Apotheken vermittelt.

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Das Landgericht Berlin II entschied, dass Apotheken für unzulässige Werbung mitverantwortlich sind, wenn sie mit solchen Plattformen kooperieren. Im Mittelpunkt stand DoktorABC, wo Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente – darunter auch medizinisches Cannabis – auswählen konnten. Das Gericht urteilte, dass selbst die Bewerbung allgemeiner Medikamentenkategorien, nicht nur einzelner Präparate, gegen bestehende Werbeverbote verstößt.

Die AKNR verwies auf ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen den Anbieter Bloomwell, das bestätigt, dass Werbeverbote unabhängig von der Art der Bewerbung gelten. Dies widerspricht einem früheren einstweiligen Beschluss des Landgerichts Frankfurt, das in einem ähnlichen Fall mit DoktorABC und einer Cannabis-Plattform anders entschieden hatte.

Die Kammer betonte, dass viele aktuelle Werbepraktiken – insbesondere für medizinisches Cannabis – weiterhin rechtswidrig seien. Apotheken, die trotz rechtlicher Hinweise mit solchen Plattformen zusammenarbeiten, riskieren nun Haftungsansprüche. Zudem erinnerte die AKNR daran, dass die Lenkung von Patienten zu bestimmten Anbietern das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt – ein zentraler Grundsatz des deutschen Apothekenrechts.

Das Urteil setzt einen klaren Präzedenzfall für Apotheken, die mit Online-Rezeptdiensten kooperieren. Wer gegen Werbevorschriften verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter Bußgelder oder der Entzug der Betriebserlaubnis. Die AKNR machte deutlich, dass gegen Apotheken, die diese Verbote ignorieren, konsequent vorgegangen wird.

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