09 May 2026, 04:08

Heinos Nachlass stoppt AfD-Wahlkampf mit rechtlichen Mitteln

Plakat für ein 1917er Berlin-Konzert mit einer Frau in Helm und Schwert.

Heinos Nachlass stoppt AfD-Wahlkampf mit rechtlichen Mitteln

Ein Rechtsstreit ist um die Nutzung des Namens des verstorbenen Sängers Heino in einer politischen Kampagne entbrannt. Der AfD-Kreisverband Uckermark hatte behauptet, der Star würde ihren Kandidaten unterstützen – was umgehend scharfe Kritik von Seiten seines Nachlasses auslöste. Der Social-Media-Beitrag wurde inzwischen nach rechtlichem Druck gelöscht.

Vor den Kreistagswahlen im April hatte der AfD-Politiker Felix Teichner eine Botschaft in den sozialen Medien verbreitet: „Am Sonntag würde Heino für Felix wählen.“ Der Post sorgte schnell für Empörung und führte zu einer offiziellen Beschwerde von Heinos Management. Sein Team wies jede Verbindung zu rechtsextremer Politik zurück und verurteilte die unbefugte Verwendung seines Namens.

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Der AfD-Kreisverband Uckermark erklärte sich später in einer Unterlassungserklärung bereit, Heino in Wahlkampfmaterialien nicht mehr zu erwähnen. Dieser rechtlich bindende Schritt erfolgte, nachdem Heinos Nachlass mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht hatte. Unterdessen prüft der Nachlass nun mögliche immaterielle Schäden für die Marke des Sängers und erwägt rechtliche Schritte in Österreich.

Mit der Löschung des Beitrags endet die Nutzung von Heinos Image in der Wahlwerbung der AfD. Der Nachlass bewertet weiterhin die Auswirkungen auf seinen Ruf, während weitere juristische Schritte nicht ausgeschlossen sind. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit der unberechtigten Instrumentalisierung prominenter Persönlichkeiten in der politischen Kommunikation verbunden sind.

Quelle