Hessen beschleunigt vorläufige Behindertenparkausweise für mehr Mobilität
Paul FischerHessen beschleunigt vorläufige Behindertenparkausweise für mehr Mobilität
Hessisches Verkehrsministerium beschleunigt Zugang zu vorläufigen Behindertenparkausweisen
Das Hessische Verkehrsministerium hat eine neue Regelung eingeführt, um den Zugang zu vorläufigen Parkausweisen für Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen zu erleichtern. Die Änderung beseitigt bürokratische Hürden, die bisher Betroffene unnötig verzögert haben. Wie Ministerin Mansoori betonte, solle die Neuregelung es ihnen ermöglichen, schneller in der Nähe ihrer Ziele zu parken – ohne lange Wartezeiten.
Bisher mussten Antragstellende zunächst einen offiziellen Bescheid über den Grad der Behinderung vom Versorgungsamt abwarten. Erst mit diesem Dokument konnten sie einen Parkausweis beantragen. Dieses Verfahren führte oft zu monatelangen Verzögerungen, sodass viele Menschen ohne die dringend benötigten Parkmöglichkeiten auskommen mussten.
Mit dem neuen Erlass können die Straßenverkehrsbehörden nun vorläufige Parkausweise bereits während des laufenden Feststellungsverfahrens ausstellen. Voraussetzung sind lediglich der Nachweis über einen gestellten Antrag beim Versorgungsamt sowie ein ärztliches Attest, das die Einschränkung bestätigt. Der vorläufige Ausweis gilt zunächst für sechs Monate und kann bei Bedarf um weitere drei Monate verlängert werden.
Die Maßnahme ist Teil der umfassenden Bemühungen Hessens, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Der in der gesamten EU gültige Schwerbehindertenparkausweis – auch "Blaue Parkkarte" genannt – berechtigt Inhabende zur Nutzung spezieller Behindertenparkplätze sowie weiterer Parkprivilegien.
Die aktualisierte Verordnung entfällt die bisherige Pflicht, eine vollständige Behinderungsfeststellung abzuwarten, bevor ein Parkausweis erteilt wird. Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen können nun schneller einen vorläufigen Ausweis erhalten. Die Änderung soll ihren Alltag erleichtern, solange die offizielle Anerkennung der Behinderung noch aussteht.






