Hessen reformiert Pflegeunterstützung: Mehr Flexibilität für Betreuungskräfte und Angehörige
Moritz MüllerHessen reformiert Pflegeunterstützung: Mehr Flexibilität für Betreuungskräfte und Angehörige
Hessen hat seine Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) aktualisiert, um die Betreuung von Menschen mit langfristigem Pflegebedarf zu verbessern. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Unterstützung im Alltag zu erweitern und die Abläufe für Pflegekräfte sowie Dienstleister zu vereinfachen. Derzeit erhalten über 86 Prozent der Pflegebedürftigen in der Region Hilfe zu Hause.
Nach den neuen Regelungen entfallen die Obergrenzen für die Vergütung von täglichen Betreuungsleistungen. Damit entspricht die Bezahlung nun den Sätzen, die an zugelassene Pflegeeinrichtungen gezahlt werden. Ziel ist eine gerechtere Finanzierung für diejenigen, die essenzielle Hilfen anbieten.
Die Novelle erleichtert es zudem qualifizierten Einzelpersonen und gewerblichen Anbietern, Betreuungsdienste anzubieten. Bisher war dies nur ambulanten Pflegediensten und gemeinnützigen Organisationen vorbehalten. Ehrenamtliche, die bei gemeinnützigen Trägern mitwirken, benötigen künftig nur noch ein gültiges Erste-Hilfe-Zertifikat – statt wie bisher einen 30-stündigen Basiskurs.
Um die Anerkennung von Pflegeleistungen zu beschleunigen, können Anträge nun in Textform eingereicht werden. Zudem erhalten die Behörden mehr Spielraum bei der Bewertung von Qualifikationskonzepten. Pflichtberichte über die Tätigkeit sind nur noch auf Anfrage der Anerkennungstelle vorzulegen.
Für die Grundqualifikation in der Pflege wird E-Learning eingeführt. Diese Änderung soll die Schulungen zugänglicher gestalten, ohne die Standards für Neueinsteiger zu senken.
Die überarbeitete Verordnung räumt den Anerkennungsträgern mehr Ermessensspielraum bei der Bewertung von Pflegequalifikationen ein. Gleichzeitig werden bürokratische Hürden für Anbieter und Ehrenamtliche abgebaut. Die Neuerungen sollen eine stabilere, langfristige Unterstützung für Pflegebedürftige in Hessen sicherstellen.






