10 May 2026, 06:10

Hubigs Reform soll Feminizide künftig konsequent als Mord bestrafen

Altes, gelbliches Dokument des Französischen Revolutionstribunals mit der Überschrift "Tribunal Révolutionnaire", das Urteile in Kursivschrift detailliert

Hubigs Reform soll Feminizide künftig konsequent als Mord bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden. Die geplante Änderung soll sicherstellen, dass Morde mit geschlechtsspezifischem Motiv künftig konsequent als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden. Bisher werden einige dieser Fälle noch mit milderen Anklagen abgeurteilt.

Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord gewertet werden. Dennoch bestehen Lücken, die es ermöglichen, dass geschlechterbasierte Taten teilweise nur als Totschlag behandelt werden. Hubigs Entwurf zielt darauf ab, diese Regelungslücke zu schließen, indem Tötungen explizit einbezogen werden, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird.

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Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag hat erhebliche rechtliche Konsequenzen: Während ein Mord mit lebenslanger Haft bestraft werden kann, sind die Strafen für Totschlag deutlich niedriger. Die Bundesregierung argumentiert, dass eine klarere gesetzliche Grundlage den Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt stärken werde.

Die Reform reagiert auf wachsende Forderungen, Feminizide – also die Tötung von Frauen wegen ihres Geschlechts – als eigenständiges und besonders schweres Verbrechen anzuerkennen. Hubigs Vorstoß würde sicherstellen, dass solche Fälle durchgehend als Mord geahndet werden, was ihrer Schwere Rechnung trägt.

Sollte die Änderung verabschiedet werden, markiert dies einen Wandel in der deutschen Strafverfolgung geschlechtermotivierter Tötungen. Gerichte hätten dann keinen Spielraum mehr, solche Fälle zu Totschlag herabzustufen. Stattdessen müssten Täter mit der vollen Härte des Mordparagraphen rechnen – inklusive der Möglichkeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Quelle