Komponist Ruzicka verklagt GEMA: Droht ernster Musik das Aus?
Der Komponist Peter Ruzicka hat rechtliche Schritte gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingeleitet. Er wirft der Organisation vor, dass ihre geplanten Reformen die ernste Musik zerstören und die Einnahmen der Komponisten um bis zu 70 Prozent kürzen würden. Der Streit dreht sich um eine Abstimmung, die für die GEMA-Mitgliederversammlung im Mai 2026 ansteht.
Ruzicka hat beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht und fordert ein Missbrauchsverfahren sowie einstweilige Maßnahmen, um die Reformabstimmung zu stoppen. Seine Argumentation: Die Änderungen der GEMA seien unbegründet und würden der Branche nachhaltig schaden.
Laut Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes und eigener GEMA-Daten könnten die Reformen die durchschnittlichen Jahreshonorare um 70 Prozent reduzieren. Ruzicka warnt, dass dadurch vor allem Nachwuchskomponisten ihr Stimmrecht verlieren würden, da geringere Einnahmen sie von der Teilnahme an der Versammlung ausschließen könnten.
Zudem wirft er der GEMA vor, durch die Beschränkung des Marktzugangs für ernste Musik gegen Antidiskriminierungsgesetze zu verstoßen. Ohne Eingriffe, so Ruzicka, gefährden die Reformen das Überleben des Genres selbst.
Die Abstimmung über den GEMA-Reformvorschlag ist für den 6. und 7. Mai 2026 vorgesehen. Falls die Änderungen angenommen werden, könnten sie die Verteilung der Tantiemen und die Wahlberechtigung der Komponisten grundlegend verändern. Mit seiner Klage will Ruzicka den Prozess verhindern, bevor er in Kraft tritt.






